Zum Inhalt springen

Wohnsitz anmelden – Fristen und Meldepflicht

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer gesetzlichen Frist bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung ist Voraussetzung für viele weitere Schritte – vom Ausweis über das Kfz bis zu Behördenpost. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld drohen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Behörden-Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters nötig.
Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei kurzer Verzögerung wird oft von einem Bußgeld abgesehen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Termin buchen

    Vereinbare zeitnah nach dem Einzug einen Termin beim Bürgeramt.

  2. 2

    2. Wohnungsgeberbestätigung holen

    Lass dir die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter ausstellen.

  3. 3

    3. Unterlagen mitnehmen

    Bring Ausweis/Pass und die Bestätigung mit und melde dich an.

  4. 4

    4. Folgeänderungen veranlassen

    Aktualisiere danach Ausweisadresse, Kfz-Papiere und wichtige Verträge.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich nach dem Umzug anmelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde deines neuen Wohnorts (§ 17 BMG). Du brauchst dafür eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und ein Ausweisdokument.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder Wohnungsgebers über den Einzug, die du zur Anmeldung vorlegen musst. Der Vermieter ist verpflichtet, sie auszustellen; verweigert er sie, kannst du das der Meldebehörde mitteilen.

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen. Bei geringfügiger Verspätung sehen Behörden oft davon ab. Wichtiger ist meist, die Anmeldung zügig nachzuholen, damit Post und Behördenvorgänge funktionieren.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.