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Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Bürgergeld

Alleinerziehende haben im Bürgergeld einen besonderen Mehrbedarf, weil sie die Erziehung allein bewältigen. Er erhöht den Regelbedarf und richtet sich nach Zahl und Alter der Kinder. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum normalen Bedarf gezahlt.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern allein zusammenlebt und für deren Pflege und Erziehung allein sorgt, erhält einen Mehrbedarf, gestaffelt nach Zahl und Alter der Kinder (§ 21 Abs. 3 SGB II).
Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gewährt und erhöht das Bürgergeld spürbar. Er steht auch zu, wenn der andere Elternteil sich nicht oder kaum an der Erziehung beteiligt.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Situation darlegen

    Weise nach, dass du allein für die Erziehung der Kinder sorgst.

  2. 2

    2. Kinder angeben

    Gib Zahl und Alter der Kinder vollständig an.

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    3. Mehrbedarf prüfen

    Kontrolliere, ob der Mehrbedarf korrekt berechnet wurde.

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    4. Bei Fehlern widersprechen

    Beanstande eine fehlende oder zu niedrige Berücksichtigung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer bekommt den Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt (§ 21 Abs. 3 SGB II). Entscheidend ist die tatsächliche alleinige Sorge, nicht allein der rechtliche Status.

Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Er wird als Prozentsatz des Regelbedarfs gewährt und ist nach Zahl und Alter der Kinder gestaffelt, bis zu einem Höchstwert. Bei mehreren oder jüngeren Kindern fällt er höher aus. Den genauen Betrag berechnet das Jobcenter anhand deiner Angaben.

Was, wenn der Mehrbedarf fehlt?

Prüfe den Bescheid und beanstande eine fehlende oder zu niedrige Berücksichtigung mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats. Lege deine Familiensituation dar. Auch ein Überprüfungsantrag für die Vergangenheit kann in Betracht kommen, wenn der Mehrbedarf zu Unrecht nicht gezahlt wurde.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.