Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Bürgergeld
Alleinerziehende haben im Bürgergeld einen besonderen Mehrbedarf, weil sie die Erziehung allein bewältigen. Er erhöht den Regelbedarf und richtet sich nach Zahl und Alter der Kinder. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum normalen Bedarf gezahlt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Situation darlegen
Weise nach, dass du allein für die Erziehung der Kinder sorgst.
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2. Kinder angeben
Gib Zahl und Alter der Kinder vollständig an.
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3. Mehrbedarf prüfen
Kontrolliere, ob der Mehrbedarf korrekt berechnet wurde.
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4. Bei Fehlern widersprechen
Beanstande eine fehlende oder zu niedrige Berücksichtigung.
Daran erkennst du die Masche
- Der Mehrbedarf wird im Bescheid gar nicht berücksichtigt.
- Die Staffelung nach Zahl und Alter der Kinder ist falsch.
- Die Alleinerziehung wird zu Unrecht bestritten.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt (§ 21 Abs. 3 SGB II). Entscheidend ist die tatsächliche alleinige Sorge, nicht allein der rechtliche Status.
Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Er wird als Prozentsatz des Regelbedarfs gewährt und ist nach Zahl und Alter der Kinder gestaffelt, bis zu einem Höchstwert. Bei mehreren oder jüngeren Kindern fällt er höher aus. Den genauen Betrag berechnet das Jobcenter anhand deiner Angaben.
Was, wenn der Mehrbedarf fehlt?
Prüfe den Bescheid und beanstande eine fehlende oder zu niedrige Berücksichtigung mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats. Lege deine Familiensituation dar. Auch ein Überprüfungsantrag für die Vergangenheit kann in Betracht kommen, wenn der Mehrbedarf zu Unrecht nicht gezahlt wurde.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.