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Maklerprovision – wann musst du sie wirklich zahlen?

Ein Makler verlangt von dir eine Provision für die Wohnungsvermittlung oder den Hauskauf? Hier gelten klare Regeln – und oft musst du gar nicht (allein) zahlen. Es lohnt sich zu prüfen, wer den Makler beauftragt hat.

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Provision prüfen / zurückfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn (in der Regel der Vermieter). Eine Provision vom Mieter ist nur in engen Ausnahmen zulässig (§ 2 WoVermRG).
Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision seit 2020 in der Regel (§ 656c BGB) – eine einseitige Abwälzung auf den Käufer ist meist unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wer hat beauftragt?

    Bei der Miete entscheidend: Hast du den Makler beauftragt oder der Vermieter? Hat der Vermieter bestellt, darfst du nicht zur Kasse gebeten werden.

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    2. Provision schriftlich hinterfragen

    Verlange die Grundlage der Provisionsforderung. Pauschale oder unzulässige Forderungen kannst du zurückweisen.

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    3. Kauf: Teilung prüfen

    Beim Kauf muss in der Regel auch der Verkäufer mindestens die Hälfte tragen. Eine vollständige Abwälzung auf dich ist meist unwirksam.

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    4. Zu Unrecht Gezahltes zurückfordern

    Hast du eine unzulässige Provision gezahlt, fordere sie schriftlich zurück.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter Maklerprovision zahlen?

In der Regel nicht. Es gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt. Da meist der Vermieter den Makler einschaltet, trägt er die Provision. Nur in engen Ausnahmen darf der Makler vom Mieter eine Provision verlangen.

Wie ist die Provision beim Hauskauf verteilt?

Seit 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen/Einfamilienhäusern durch Verbraucher in der Regel eine Teilung: Beauftragt eine Seite den Makler, muss sie mindestens die Hälfte der Provision tragen (§ 656c BGB). Eine vollständige Abwälzung auf den Käufer ist meist unwirksam.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.