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Essen vom Lieferdienst kalt, falsch oder gar nicht da?

Das Essen kam gar nicht, kalt, unvollständig oder es war das Falsche? Du hast für eine ordentliche Leistung bezahlt – kommt sie nicht, steht dir Ersatz oder dein Geld zu. Wichtig ist eine schnelle, dokumentierte Reklamation.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Erstattung / nächste Schritte

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wird die bestellte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht (nicht geliefert, falsch, ungenießbar), hast du Anspruch auf Nachlieferung, Minderung oder Erstattung.
Dein Vertragspartner ist in der Regel die Plattform/der Lieferdienst, über den du bestellt und bezahlt hast – an die richtest du die Reklamation.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort dokumentieren

    Fotografiere falsches/kaltes Essen, notiere fehlende Positionen und die Bestellnummer.

  2. 2

    2. Direkt reklamieren

    Melde das Problem umgehend über die App/den Kundenservice und fordere Erstattung oder Neulieferung.

  3. 3

    3. Bei Nichtlieferung Geld zurück

    Kam gar nichts, verlange die volle Erstattung – die Leistung wurde nicht erbracht.

  4. 4

    4. Notfalls Zahlung zurückholen

    Reagiert niemand, hol dir das Geld je nach Zahlungsart über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn das Essen nicht ankommt?

Ja. Wird die bestellte Leistung gar nicht erbracht, hast du Anspruch auf volle Erstattung. Reklamiere zeitnah über die Plattform und fordere dein Geld zurück; bei Verweigerung hilft je nach Zahlungsart der Käuferschutz oder ein Bank-Rückruf.

An wen wende ich mich – Restaurant oder Plattform?

In der Regel an die Plattform/den Lieferdienst, bei dem du bestellt und bezahlt hast – das ist dein Vertragspartner. Dokumentiere das Problem mit Fotos und Bestellnummer und reklamiere möglichst sofort.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.