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Wie hoch ist mein Krankengeld? So wird es berechnet

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt nach der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es ersetzt den Lohn nur teilweise – wie hoch es ausfällt, lässt sich nachrechnen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Krankengeld beträgt 70 % deines Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V) – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Von diesem Betrag gehen noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (abzüglich der Zeit der Entgeltfortzahlung). Achte auf die lückenlose Krankschreibung, damit der Anspruch nicht entfällt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch klären

    Krankengeld gibt es nach Ende der Entgeltfortzahlung (in der Regel ab der 7. Woche).

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    2. Höhe abschätzen

    70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto – abzüglich Sozialversicherungsanteile.

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    3. Lückenlos krankschreiben

    Achte auf eine nahtlose Folgebescheinigung, damit der Anspruch nicht unterbrochen wird.

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    4. Bei Problemen widersprechen

    Bei zu niedriger Berechnung oder Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

Es beträgt 70 % deines Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V), gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Von diesem Betrag werden noch deine Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Es liegt damit spürbar unter dem normalen Nettolohn.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Wegen derselben Erkrankung längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet wird. Wichtig ist eine lückenlose Krankschreibung: Schon eine Lücke kann den Anspruch gefährden. Lass dich rechtzeitig zur Folgebescheinigung krankschreiben.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.