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Krankengeld läuft aus (Aussteuerung)? Das sind deine Optionen

Die Krankenkasse kündigt das Ende deines Krankengeldes an – die sogenannte Aussteuerung nach 78 Wochen? Oder das Krankengeld wird gestrichen, obwohl du weiter krank bist? Du fällst nicht ins Bodenlose: Es gibt Anschlussleistungen, und gegen eine zu frühe Einstellung kannst du dich wehren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Widerspruch / nächste Schritte

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen gezahlt. Danach (Aussteuerung) kommen je nach Situation Arbeitslosengeld (auch wenn du noch krank bist) oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Wird das Krankengeld vorzeitig gestrichen (z. B. wegen einer Begutachtung), kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) – das Verfahren ist kostenfrei (§ 183 SGG).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lückenlose Krankschreibung sichern

    Achte darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit nahtlos (am besten am letzten Gültigkeitstag) weiter bescheinigt wird – sonst droht eine Lücke beim Anspruch.

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    2. Anschlussleistung beantragen

    Melde dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit (Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld) oder prüfe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

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    3. Bei vorzeitiger Streichung widersprechen

    Wird das Krankengeld vor der Aussteuerung gestrichen, lege fristgerecht Widerspruch ein und reiche ärztliche Befunde nach.

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    4. Beratung nutzen

    Unabhängige Patientenberatung, Sozialverbände und die Krankenkasse selbst informieren über die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (abzüglich Zeiten der Entgeltfortzahlung). Danach erfolgt die Aussteuerung. Wichtig ist eine lückenlose Krankschreibung, damit kein Anspruch verloren geht.

Was kommt nach der Aussteuerung?

Je nach Lage Arbeitslosengeld – das gibt es unter Umständen auch, wenn du noch arbeitsunfähig bist (Nahtlosigkeitsregelung) – oder eine Erwerbsminderungsrente. Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und prüfe den Rentenantrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.