Fahrtkosten zum Arzt – wann die Krankenkasse das Taxi zahlt
Wer krank ist, kommt nicht immer selbst zur Behandlung. Die Krankenkasse zahlt Fahrtkosten aber nicht automatisch – gerade bei ambulanten Terminen gelten enge Voraussetzungen. Mit der richtigen Verordnung und Genehmigung klappt es trotzdem.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verordnung holen
Lass dir die Krankenbeförderung ärztlich verordnen (mit Begründung der Notwendigkeit).
- 2
2. Vorher genehmigen lassen
Reiche die Verordnung möglichst vor der Fahrt bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein.
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3. Beleg aufbewahren
Hebe Quittungen auf und reiche sie zur Erstattung ein (abzüglich Zuzahlung).
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Lehnt die Kasse ab, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Taxifahrt zum Arzt?
Für ambulante Behandlungen nur in Ausnahmefällen und meist nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 SGB V) – etwa bei bestimmten Dauerbehandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie oder bei starker Mobilitätseinschränkung (z. B. Merkzeichen aG, Bl, H oder entsprechendem Pflegegrad). Fahrten zu stationären Behandlungen werden in der Regel übernommen.
Was muss ich beachten, damit die Kosten übernommen werden?
Lass dir die Fahrt ärztlich verordnen und reiche die Verordnung möglichst vor der Fahrt bei der Kasse zur Genehmigung ein. Bewahre die Belege auf. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung. Wird die Übernahme abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.