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Konzert oder Event abgesagt? Du bekommst dein Geld zurück

Die Veranstaltung, für die du Tickets gekauft hast, wurde abgesagt? Dann hast du Anspruch auf dein Geld zurück – die Leistung, für die du bezahlt hast, wird ja nicht erbracht. Bei einer bloßen Verlegung gelten besondere Regeln.

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Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer Absage entfällt die Leistung – du hast Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Auch die Vorverkaufsgebühr ist häufig zu erstatten, da sie Teil des Gesamtpreises ist.
Wird die Veranstaltung nur verlegt, bleibt dein Ticket in der Regel gültig. Kannst du den Ersatztermin nicht wahrnehmen, ist je nach Bedingungen eine Erstattung oder ein Gutschein möglich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Absage/Verlegung dokumentieren

    Sichere die Mitteilung des Veranstalters und deine Ticket-/Zahlungsbelege.

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    2. Erstattung verlangen

    Fordere beim Verkäufer/Veranstalter die Rückzahlung des Ticketpreises (inkl. Gebühren) – mit Frist.

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    3. Bei Verlegung Optionen prüfen

    Kannst du den Ersatztermin nicht, prüfe Erstattung oder Gutschein nach den Veranstaltungsbedingungen.

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    4. Geld zurückholen

    Zahlt niemand zurück, hol dir das Geld je nach Zahlungsart über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einer Konzertabsage mein Geld zurück?

Ja. Wird die Veranstaltung abgesagt, wird die bezahlte Leistung nicht erbracht – du hast Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Auch die Vorverkaufsgebühr ist häufig zu erstatten. Fordere die Rückzahlung beim Verkäufer/Veranstalter.

Was gilt, wenn das Konzert nur verschoben wird?

Bei einer reinen Verlegung bleibt das Ticket in der Regel für den Ersatztermin gültig. Kannst du diesen nicht wahrnehmen, hängt es von den Bedingungen ab, ob du eine Erstattung oder einen Gutschein bekommst – frag aktiv nach und berufe dich auf die Nichterbringung der ursprünglich gebuchten Leistung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.