Konto löschen, aber der Anbieter weigert sich – dein Recht auf Löschung
Du hast grundsätzlich das Recht, dass deine Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder du deine Einwilligung widerrufst (Recht auf Vergessenwerden). Anbieter dürfen die Löschung nicht grundlos erschweren oder verweigern – auch wenn manche Daten aus gesetzlichen Gründen befristet aufbewahrt werden müssen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Löschung verlangen
Fordere die Löschung deines Kontos und deiner Daten schriftlich und setze eine Frist (Monatsfrist).
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2. Einwilligung widerrufen
Beruht die Verarbeitung auf Einwilligung, widerrufe sie ausdrücklich – dann entfällt die Grundlage.
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3. Bestätigung verlangen
Lass dir die Löschung bestätigen. Frag nach, welche Daten aus gesetzlichen Gründen befristet aufbewahrt werden.
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4. Beschwerde einreichen
Wird grundlos verweigert, beschwere dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Daran erkennst du die Masche
- Die Löschfunktion ist versteckt oder funktioniert nicht.
- Der Anbieter verlangt unnötige Nachweise, um die Löschung zu verzögern.
- Es wird pauschal behauptet, eine Löschung sei 'nicht möglich'.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht darauf, mein Konto löschen zu lassen?
Ja. Du hast ein Recht auf Löschung deiner Daten, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder du deine Einwilligung widerrufst (Art. 17 DSGVO). Der Anbieter muss die Löschung dann grundsätzlich vornehmen.
Darf der Anbieter Daten trotzdem behalten?
Nur soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. steuerlich relevante Daten). Diese werden gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Eine vollständige, grundlose Verweigerung der Löschung ist nicht zulässig.
Was, wenn die Löschung verweigert wird?
Fordere sie schriftlich mit Fristsetzung, widerrufe eine etwaige Einwilligung und verlange eine Bestätigung. Bleibt der Anbieter grundlos untätig, kannst du dich kostenlos bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.