Bank kündigt dein Konto? Du hast Anspruch auf ein Basiskonto
Deine Bank hat das Girokonto gekündigt oder die Eröffnung abgelehnt? Ohne Konto geht heute fast nichts – Miete, Gehalt, Lastschriften. Die gute Nachricht: In Deutschland hat jeder Anspruch auf ein Konto, das sogenannte Basiskonto.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung/Ablehnung prüfen
Aus welchem Grund wurde gekündigt/abgelehnt? Sachgrundlose Schließungen sind oft angreifbar.
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2. Basiskonto beantragen
Stelle bei einer Bank den Antrag auf ein Basiskonto. Lehnt sie ab, muss sie das begründen.
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3. Bei Ablehnung wehren
Eine unberechtigte Ablehnung kannst du der BaFin melden; sie kann die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten.
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4. Zahlungsverkehr sichern
Informiere Arbeitgeber, Vermieter und Lastschriftpartner rechtzeitig über die neue Bankverbindung.
Häufige Fragen
Darf die Bank mein Konto einfach kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist nach den AGB grundsätzlich möglich, oft mit Frist. Sie nimmt dir aber nicht den Anspruch auf ein Konto: Du hast Recht auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) und kannst es sofort beantragen.
Bekomme ich auch mit Schufa-Eintrag ein Konto?
Ja. Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig von einer negativen Schufa. Die Bank darf nur aus engen gesetzlichen Gründen ablehnen. Lehnt sie zu Unrecht ab, kann die BaFin sie zur Eröffnung verpflichten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.