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Bank kündigt dein Konto? Du hast Anspruch auf ein Basiskonto

Deine Bank hat das Girokonto gekündigt oder die Eröffnung abgelehnt? Ohne Konto geht heute fast nichts – Miete, Gehalt, Lastschriften. Die gute Nachricht: In Deutschland hat jeder Anspruch auf ein Konto, das sogenannte Basiskonto.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt hat Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) – auch bei negativer SCHUFA. Die Bank muss es führen; ablehnen darf sie nur aus engen gesetzlichen Gründen.
Eine ordentliche Kontokündigung durch die Bank ist zwar möglich, hebt aber deinen Anspruch auf ein (Basis-)Konto nicht auf. Du kannst sofort ein Basiskonto beantragen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigung/Ablehnung prüfen

    Aus welchem Grund wurde gekündigt/abgelehnt? Sachgrundlose Schließungen sind oft angreifbar.

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    2. Basiskonto beantragen

    Stelle bei einer Bank den Antrag auf ein Basiskonto. Lehnt sie ab, muss sie das begründen.

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    3. Bei Ablehnung wehren

    Eine unberechtigte Ablehnung kannst du der BaFin melden; sie kann die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten.

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    4. Zahlungsverkehr sichern

    Informiere Arbeitgeber, Vermieter und Lastschriftpartner rechtzeitig über die neue Bankverbindung.

Häufige Fragen

Darf die Bank mein Konto einfach kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist nach den AGB grundsätzlich möglich, oft mit Frist. Sie nimmt dir aber nicht den Anspruch auf ein Konto: Du hast Recht auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) und kannst es sofort beantragen.

Bekomme ich auch mit Schufa-Eintrag ein Konto?

Ja. Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig von einer negativen Schufa. Die Bank darf nur aus engen gesetzlichen Gründen ablehnen. Lehnt sie zu Unrecht ab, kann die BaFin sie zur Eröffnung verpflichten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.