Kleingarten gekündigt? Der Pächter ist gut geschützt
Der Schrebergarten ist für viele ein wichtiges Stück Lebensqualität. Umso schlimmer, wenn die Kündigung kommt. Gut zu wissen: Als Kleingärtner bist du durch ein eigenes Gesetz besonders geschützt.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Frage klären →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Kündigungsgrund prüfen
Auf welchen gesetzlichen Grund stützt sich die Kündigung (Pflichtverletzung, Bebauungsplan)?
- 2
2. Frist prüfen
Wurde die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten?
- 3
3. Widersprechen
Ist die Kündigung grundlos oder fehlerhaft, widersprich schriftlich.
- 4
4. Entschädigung prüfen
Bei bestimmten Kündigungen kann dir eine Entschädigung zustehen – das prüfen lassen.
Häufige Fragen
Kann mein Kleingarten einfach gekündigt werden?
Nein. Das Bundeskleingartengesetz schützt Pächter: Eine Kündigung durch den Verpächter ist nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen und unter Einhaltung von Fristen zulässig – etwa bei erheblichen Pflichtverletzungen des Pächters (z. B. Nichtnutzung, schwere Verstöße) oder wenn die Fläche aufgrund eines Bebauungsplans anders genutzt werden soll. Eine grundlose Kündigung ist unwirksam.
Bekomme ich bei einer Kündigung eine Entschädigung?
In bestimmten Fällen ja – etwa wenn die Kündigung erfolgt, weil die Kleingartenfläche aufgrund einer geänderten Planung anderweitig genutzt werden soll. Dann kann dem Pächter eine Entschädigung für seine Anpflanzungen und Anlagen zustehen. Prüfe den Kündigungsgrund genau und lass dich beraten, ob eine Entschädigung in Betracht kommt.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.