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Kinder-Reha – Hilfe für chronisch kranke Kinder

Wenn ein Kind dauerhaft gesundheitliche Probleme hat – etwa Asthma, Übergewicht, eine chronische Erkrankung oder seelische Belastungen –, kann eine Kinder-Reha viel bewirken. Die Kosten übernimmt in der Regel die Kranken- oder Rentenversicherung.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für Kinder und Jugendliche gibt es medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Kinder-Reha/Kinderkur). Die Kosten übernehmen je nach Fall die gesetzliche Krankenkasse (§ 40 SGB V) oder die Rentenversicherung (SGB VI). Eine Begleitperson kann bei jüngeren Kindern mitfahren.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, die ärztlich begründet wird. Wird der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ärztliche Begründung

    Lass die Notwendigkeit der Reha ärztlich (Kinderarzt/Facharzt) ausführlich begründen.

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    2. Träger klären

    Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.

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    3. Antrag stellen

    Stelle den Antrag mit den ärztlichen Unterlagen beim zuständigen Träger.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lege bei einer Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche weitere Befunde nach.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Kinder-Reha?

Je nach Fall die gesetzliche Krankenkasse (§ 40 SGB V) oder die Rentenversicherung (SGB VI). Voraussetzung ist die ärztlich begründete medizinische Notwendigkeit – etwa bei chronischen Erkrankungen, Asthma, Übergewicht oder seelischen Belastungen. Bei jüngeren Kindern kann eine Begleitperson mitfahren, deren Kosten ebenfalls übernommen werden können.

Was tun, wenn die Kinder-Reha abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und eine ausführliche ärztliche Begründung der Notwendigkeit nachreichen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruch korrigiert. Unterstützung bei Antrag und Widerspruch bekommst du beim Kinderarzt, bei Reha-Beratungsstellen und Sozialverbänden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.