Kinder-Reha – Hilfe für chronisch kranke Kinder
Wenn ein Kind dauerhaft gesundheitliche Probleme hat – etwa Asthma, Übergewicht, eine chronische Erkrankung oder seelische Belastungen –, kann eine Kinder-Reha viel bewirken. Die Kosten übernimmt in der Regel die Kranken- oder Rentenversicherung.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Frage klären →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Ärztliche Begründung
Lass die Notwendigkeit der Reha ärztlich (Kinderarzt/Facharzt) ausführlich begründen.
- 2
2. Träger klären
Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
- 3
3. Antrag stellen
Stelle den Antrag mit den ärztlichen Unterlagen beim zuständigen Träger.
- 4
4. Bei Ablehnung widersprechen
Lege bei einer Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch ein und reiche weitere Befunde nach.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Kinder-Reha?
Je nach Fall die gesetzliche Krankenkasse (§ 40 SGB V) oder die Rentenversicherung (SGB VI). Voraussetzung ist die ärztlich begründete medizinische Notwendigkeit – etwa bei chronischen Erkrankungen, Asthma, Übergewicht oder seelischen Belastungen. Bei jüngeren Kindern kann eine Begleitperson mitfahren, deren Kosten ebenfalls übernommen werden können.
Was tun, wenn die Kinder-Reha abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und eine ausführliche ärztliche Begründung der Notwendigkeit nachreichen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruch korrigiert. Unterstützung bei Antrag und Widerspruch bekommst du beim Kinderarzt, bei Reha-Beratungsstellen und Sozialverbänden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.