Kinderfotos in Schule und Kita – Einwilligung und Rechte
Fotos von Kindern sind besonders schützenswert. Schule, Kita oder Vereine dürfen sie in der Regel nur mit Einwilligung der Eltern veröffentlichen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann widerrufen werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einwilligung prüfen
Kläre, ob und wofür du eine Einwilligung erteilt hast.
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2. Widerruf erklären
Widerrufe die Einwilligung schriftlich für die Zukunft.
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3. Löschung verlangen
Fordere die Entfernung der Bilder von Website, Social Media und Aushängen.
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4. Nachweise sichern
Dokumentiere, wo Bilder veröffentlicht wurden und deinen Widerruf.
Daran erkennst du die Masche
- Fotos werden ohne Einwilligung im Internet veröffentlicht.
- Eine Einwilligung wird als Bedingung für die Teilnahme dargestellt.
- Trotz Widerruf bleiben Bilder online.
Häufige Fragen
Dürfen Schule oder Kita Fotos meines Kindes veröffentlichen?
In der Regel nur mit deiner Einwilligung als Sorgeberechtigter (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO). Das gilt vor allem für Veröffentlichungen auf Websites, in sozialen Medien oder in Zeitungen. Für rein interne Zwecke können andere Maßstäbe gelten.
Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Ja. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Nach dem Widerruf dürfen die Fotos nicht weiter verbreitet werden und du kannst die Löschung bereits veröffentlichter Bilder verlangen.
Muss ich der Veröffentlichung zustimmen?
Nein. Die Einwilligung ist freiwillig, und ihre Verweigerung darf keine Nachteile für dein Kind haben. Eine Einrichtung darf die Teilnahme an Aktivitäten nicht von der Foto-Einwilligung abhängig machen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.