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Auf der Kaffeefahrt etwas gekauft? So kommst du wieder raus

Günstiger Ausflug, am Ende ein teurer Heizdecken- oder Magnetmatratzen-Vertrag? Kaffeefahrten (Werbe- und Verkaufsfahrten) zielen oft auf ältere Menschen. Du musst einen dort aufgeschwatzten Vertrag aber nicht behalten.

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Vertrag widerrufen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verträge, die auf einer Kaffeefahrt geschlossen werden, kannst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen (Geschäft außerhalb von Geschäftsräumen). Wurdest du nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist.
Bestimmte Waren dürfen auf solchen Verkaufsveranstaltungen gar nicht angeboten werden – etwa Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und bestimmte Finanzprodukte. Solche Verkäufe sind unzulässig. Veranstalter müssen die Fahrt zudem vorher anzeigen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unterlagen sichern

    Sammle Vertrag, Quittung und Werbematerial der Fahrt.

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    2. Widerruf erklären

    Widerrufe den Vertrag schriftlich innerhalb der Frist (in der Regel 14 Tage).

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    3. Verbotene Ware prüfen

    Ging es um Medizinprodukte, Nahrungsergänzung o. Ä., war der Verkauf ohnehin unzulässig.

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    4. Ware zurück / Geld zurück

    Sende die Ware zurück und fordere den Kaufpreis zurück; nicht von Drohungen einschüchtern lassen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Vertrag von der Kaffeefahrt widerrufen?

In der Regel ja. Da der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, hast du ein Widerrufsrecht von normalerweise 14 Tagen. Wurdest du nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist deutlich. Erkläre den Widerruf schriftlich und sende die Ware zurück.

Was darf auf einer Kaffeefahrt nicht verkauft werden?

Bestimmte Produkte sind auf solchen Verkaufsveranstaltungen verboten – darunter Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und bestimmte Finanzprodukte. Werden sie dennoch verkauft, ist das unzulässig. Außerdem müssen Veranstalter die Fahrt vorab bei der Behörde anzeigen. Lass dich von Drohungen oder Druck nicht von deinem Widerruf abhalten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.