Erstausstattung vom Jobcenter – Möbel, Babyausstattung & Co.
Du ziehst in eine erste eigene Wohnung, erwartest ein Baby oder hast nach besonderen Umständen keine Möbel/Kleidung? Wer Bürgergeld bezieht, kann eine Erstausstattung beantragen – und zwar zusätzlich zum Regelsatz und als Zuschuss, nicht als Darlehen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Antrag / Widerspruch →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf benennen
Liste konkret auf, was du brauchst (z. B. Bett, Kühlschrank, Herd, Babyerstausstattung) und warum (Erstbezug, Schwangerschaft, besonderer Anlass).
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2. Antrag stellen
Beantrage die Erstausstattung beim Jobcenter – am besten schriftlich, vor der Anschaffung.
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3. Höhe prüfen
Sind die gewährten Pauschalen realistisch? Zu niedrige Beträge kannst du im Widerspruch angreifen.
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Lege binnen eines Monats Widerspruch ein und begründe den Bedarf konkret.
Häufige Fragen
Ist die Erstausstattung ein Darlehen?
Nein. Die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden – anders als Darlehen für einmalige Bedarfe, die aus dem Regelsatz anzusparen wären. Sie wird zusätzlich erbracht.
Wann habe ich Anspruch auf Erstausstattung?
Insbesondere beim erstmaligen Bezug einer Wohnung (z. B. nach Auszug aus dem Elternhaus, nach Trennung, nach Wohnungslosigkeit), bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei Erstausstattung mit Bekleidung. Stelle den Antrag möglichst vor der Anschaffung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.