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Erstausstattung vom Jobcenter – Möbel, Babyausstattung & Co.

Du ziehst in eine erste eigene Wohnung, erwartest ein Baby oder hast nach besonderen Umständen keine Möbel/Kleidung? Wer Bürgergeld bezieht, kann eine Erstausstattung beantragen – und zwar zusätzlich zum Regelsatz und als Zuschuss, nicht als Darlehen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Antrag / Widerspruch

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Erstausstattungen für die Wohnung (Möbel, Hausrat), für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt werden gesondert erbracht (§ 24 Abs. 3 SGB II) – als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Leistung ist nicht aus dem Regelsatz anzusparen. Sie kann als Geld- oder Sachleistung (auch Pauschalen/Gutscheine) gewährt werden. Wird abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedarf benennen

    Liste konkret auf, was du brauchst (z. B. Bett, Kühlschrank, Herd, Babyerstausstattung) und warum (Erstbezug, Schwangerschaft, besonderer Anlass).

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    2. Antrag stellen

    Beantrage die Erstausstattung beim Jobcenter – am besten schriftlich, vor der Anschaffung.

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    3. Höhe prüfen

    Sind die gewährten Pauschalen realistisch? Zu niedrige Beträge kannst du im Widerspruch angreifen.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lege binnen eines Monats Widerspruch ein und begründe den Bedarf konkret.

Häufige Fragen

Ist die Erstausstattung ein Darlehen?

Nein. Die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden – anders als Darlehen für einmalige Bedarfe, die aus dem Regelsatz anzusparen wären. Sie wird zusätzlich erbracht.

Wann habe ich Anspruch auf Erstausstattung?

Insbesondere beim erstmaligen Bezug einer Wohnung (z. B. nach Auszug aus dem Elternhaus, nach Trennung, nach Wohnungslosigkeit), bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei Erstausstattung mit Bekleidung. Stelle den Antrag möglichst vor der Anschaffung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.