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Internet viel langsamer als versprochen? Du darfst weniger zahlen

Du zahlst für schnelles Internet, aber die Leitung kriecht? Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes hast du klare Rechte: Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und dauerhaft vom Vertrag ab, darfst du den Preis mindern oder sogar fristlos kündigen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Minderung / Kündigung

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei erheblicher, kontinuierlicher Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit kannst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG).
Den Nachweis führst du mit der offiziellen Messung der Bundesnetzagentur (Desktop-App 'Breitbandmessung'). Aussagekräftig ist eine standardisierte Messung über mehrere Tage.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertragswerte heraussuchen

    Schau in die Produktinformation: Welche minimale, normalerweise verfügbare und maximale Geschwindigkeit ist vereinbart?

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    2. Offiziell messen

    Führe die Messung mit der amtlichen Desktop-App der Bundesnetzagentur durch (mehrere Messungen an mehreren Tagen, per LAN-Kabel).

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    3. Minderung/Kündigung erklären

    Belegt die Messung eine erhebliche Abweichung, fordere Minderung des Entgelts – oder erkläre die außerordentliche Kündigung.

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    4. Zu viel Gezahltes zurück

    Verlange die anteilige Erstattung für die Zeit der Schlechtleistung.

Häufige Fragen

Ab wann ist mein Internet 'zu langsam'?

Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und kontinuierlich von der vertraglich zugesicherten abweicht. Maßstab sind die in der Produktinformation genannten Werte (minimale, normalerweise verfügbare, maximale Geschwindigkeit). Der Nachweis erfolgt über die amtliche Messung der Bundesnetzagentur.

Was kann ich tun, wenn es zu langsam ist?

Du kannst das Entgelt in dem Verhältnis mindern, in dem die Leistung hinter dem Vertrag zurückbleibt, oder den Vertrag außerordentlich (fristlos) kündigen (§ 57 TKG). Voraussetzung ist die dokumentierte Messung über die offizielle Breitbandmessung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.