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Dein Kind hat im Spiel Geld ausgegeben? Oft bekommst du es zurück

Plötzlich stehen hohe Beträge für In-App-Käufe oder Spiel-Währung auf der Rechnung – getätigt von deinem Kind? Verträge, die Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern schließen, sind in der Regel schwebend unwirksam. Du kannst die Genehmigung verweigern.

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Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig; zwischen 7 und 17 sind sie nur beschränkt geschäftsfähig (§§ 104 ff. BGB). Ohne Einwilligung der Eltern ist der Kauf schwebend unwirksam – verweigerst du die Genehmigung, ist er nichtig und das Geld zurückzuzahlen.
Die 'Taschengeldparagraph'-Ausnahme (§ 110 BGB) greift nur, wenn das Kind mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bezahlt – bei hohen In-App-Käufen über das Konto der Eltern in der Regel nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Käufe dokumentieren

    Liste die betroffenen Käufe, Beträge und Daten auf und halte fest, dass dein minderjähriges Kind sie getätigt hat.

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    2. Genehmigung verweigern

    Teile Anbieter/Plattform (App-Store, Spielanbieter) schriftlich mit, dass du als Erziehungsberechtigte:r die Genehmigung verweigerst und Erstattung verlangst.

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    3. Erstattung beantragen

    Nutze zusätzlich die Rückerstattungs-Funktionen der App-Stores – viele erstatten unbeabsichtigte Käufe von Kindern.

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    4. Künftig absichern

    Richte Kindersicherung, Kaufbestätigung per Passwort und ggf. eine Drittanbietersperre ein.

Häufige Fragen

Muss ich In-App-Käufe meines Kindes bezahlen?

Oft nicht. Verträge, die Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern schließen, sind schwebend unwirksam (§§ 104 ff. BGB). Verweigerst du als Erziehungsberechtigte:r die Genehmigung, ist der Kauf nichtig und das Geld zurückzuzahlen. Der Taschengeldparagraph greift bei hohen Beträgen über das Elternkonto in der Regel nicht.

Wie bekomme ich das Geld zurück?

Wende dich an den App-Store/Spielanbieter, verweigere die Genehmigung schriftlich und beantrage die Rückerstattung. Viele Plattformen erstatten unbeabsichtigte Käufe von Kindern. Notfalls kannst du die Zahlung über die gewählte Zahlungsart anfechten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.