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IGeL-Leistung beim Arzt – musst du das wirklich zahlen?

Beim Arztbesuch wird dir eine Zusatzleistung gegen Geld angeboten – eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung)? Solche Leistungen sind erlaubt, aber an Bedingungen geknüpft: Du musst vorher klar aufgeklärt werden und schriftlich zustimmen. Sonst musst du oft nicht zahlen.

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Rechnung prüfen / beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine IGeL muss vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden, und du musst über Nutzen, Risiken und Kosten aufgeklärt werden. Ohne wirksame Vereinbarung und Aufklärung kann die Zahlungspflicht entfallen.
Lass dich nicht überrumpeln ('das zahlt die Kasse nicht, aber ...'). Du hast das Recht, eine IGeL abzulehnen oder dir Bedenkzeit zu nehmen – die normale Behandlung darf davon nicht abhängig gemacht werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vereinbarung prüfen

    Gab es vor der Leistung eine schriftliche Vereinbarung mit klarer Aufklärung über Kosten und Nutzen? Wenn nicht, ist die Rechnung angreifbar.

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    2. Rechnung kontrollieren

    Ist die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nachvollziehbar aufgeschlüsselt?

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    3. Beanstanden

    Fehlt die Aufklärung/Vereinbarung oder ist die Abrechnung fehlerhaft, beanstande die Rechnung schriftlich.

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    4. Beratung nutzen

    Die unabhängige Patientenberatung und Verbraucherzentralen informieren über IGeL und deine Rechte.

Häufige Fragen

Muss ich eine IGeL-Leistung bezahlen?

Nur, wenn sie vorher wirksam vereinbart wurde und du ordnungsgemäß über Nutzen, Risiken und Kosten aufgeklärt wurdest. Fehlt die schriftliche Vereinbarung oder die Aufklärung, kann deine Zahlungspflicht entfallen – dann kannst du die Rechnung beanstanden.

Darf der Arzt die Behandlung von einer IGeL abhängig machen?

Nein. Die medizinisch notwendige Behandlung (Kassenleistung) darf nicht davon abhängen, dass du eine IGeL kaufst. Du kannst eine IGeL jederzeit ablehnen oder dir Bedenkzeit nehmen, ohne Nachteile bei der eigentlichen Behandlung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.