IGeL-Leistung beim Arzt – musst du das wirklich zahlen?
Beim Arztbesuch wird dir eine Zusatzleistung gegen Geld angeboten – eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung)? Solche Leistungen sind erlaubt, aber an Bedingungen geknüpft: Du musst vorher klar aufgeklärt werden und schriftlich zustimmen. Sonst musst du oft nicht zahlen.
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Rechnung prüfen / beanstanden →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Vereinbarung prüfen
Gab es vor der Leistung eine schriftliche Vereinbarung mit klarer Aufklärung über Kosten und Nutzen? Wenn nicht, ist die Rechnung angreifbar.
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2. Rechnung kontrollieren
Ist die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
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3. Beanstanden
Fehlt die Aufklärung/Vereinbarung oder ist die Abrechnung fehlerhaft, beanstande die Rechnung schriftlich.
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4. Beratung nutzen
Die unabhängige Patientenberatung und Verbraucherzentralen informieren über IGeL und deine Rechte.
Häufige Fragen
Muss ich eine IGeL-Leistung bezahlen?
Nur, wenn sie vorher wirksam vereinbart wurde und du ordnungsgemäß über Nutzen, Risiken und Kosten aufgeklärt wurdest. Fehlt die schriftliche Vereinbarung oder die Aufklärung, kann deine Zahlungspflicht entfallen – dann kannst du die Rechnung beanstanden.
Darf der Arzt die Behandlung von einer IGeL abhängig machen?
Nein. Die medizinisch notwendige Behandlung (Kassenleistung) darf nicht davon abhängen, dass du eine IGeL kaufst. Du kannst eine IGeL jederzeit ablehnen oder dir Bedenkzeit nehmen, ohne Nachteile bei der eigentlichen Behandlung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.