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Vom Hund gebissen? Der Tierhalter haftet

Ein fremder Hund hat dich gebissen, umgerannt oder dein Tier verletzt? Für Schäden, die ein Tier verursacht, haftet grundsätzlich sein Halter – oft über dessen Tierhalter-Haftpflichtversicherung. So kommst du zu deinem Recht.

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Schadensersatz fordern

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Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht – grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung, § 833 BGB). Erstattungsfähig sind u. a. Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Viele Hundehalter haben eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung – an die richtet sich die Forderung. Ein Mitverschulden (z. B. Reizen des Tieres) kann den Anspruch mindern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Daten und Beweise sichern

    Notiere Name/Anschrift des Halters und mögliche Zeugen, fotografiere die Verletzung und lass sie ärztlich dokumentieren.

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    2. Arzt aufsuchen

    Lass die Bisswunde behandeln (Infektions-/Tetanusgefahr) und die Verletzung attestieren – wichtig für den Nachweis.

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    3. Schaden geltend machen

    Fordere den Halter (bzw. seine Haftpflichtversicherung) schriftlich zum Ersatz auf: Behandlungskosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld.

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    4. Bei Streit

    Bestreitet der Halter, hilft die ärztliche Dokumentation und ggf. eine Anzeige. Eine Beratung klärt die Höhe des Schmerzensgeldes.

Häufige Fragen

Haftet der Hundehalter immer?

Grundsätzlich ja: Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ist eine Gefährdungshaftung, sie greift auch ohne Verschulden des Halters. Ausnahmen oder eine Minderung kommen bei erheblichem Mitverschulden des Geschädigten in Betracht.

Bekomme ich Schmerzensgeld?

Ja, bei einer Verletzung steht dir neben den materiellen Schäden (Behandlung, Verdienstausfall) auch Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Verletzung; ärztliche Atteste sind dafür wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.