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Vermieter verkauft das Haus – muss ich jetzt ausziehen?

Dein Vermieter verkauft das Haus oder die Wohnung – und du fürchtest die Kündigung? Entwarnung: Ein Eigentümerwechsel beendet dein Mietverhältnis nicht. Der Käufer tritt einfach in deinen bestehenden Vertrag ein.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Es gilt der Grundsatz 'Kauf bricht nicht Miete' (§ 566 BGB): Der neue Eigentümer übernimmt deinen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten unverändert. Allein wegen des Verkaufs kann dir nicht gekündigt werden, und auch deine Kaution geht auf ihn über.
Der neue Eigentümer kann aber – wie jeder Vermieter – unter den allgemeinen Voraussetzungen kündigen, etwa wegen Eigenbedarfs. Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten zudem besondere Sperrfristen zu deinem Schutz.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ruhe bewahren

    Der Verkauf allein ändert an deinem Mietvertrag nichts – Konditionen, Miete und Fristen bleiben gleich.

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    2. Neue Daten klären

    Lass dir den neuen Eigentümer und die Bankverbindung schriftlich bestätigen, bevor du die Miete umstellst.

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    3. Kaution sichern

    Die Kaution geht auf den Käufer über; halte deinen Einzahlungsnachweis bereit.

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    4. Bei Eigenbedarf prüfen

    Kommt später eine Eigenbedarfskündigung, prüfe Begründung und Sperrfristen genau (lass dich beraten).

Häufige Fragen

Muss ich ausziehen, wenn meine Wohnung verkauft wird?

Nein, nicht wegen des Verkaufs. Es gilt 'Kauf bricht nicht Miete' (§ 566 BGB): Der neue Eigentümer übernimmt deinen Mietvertrag unverändert. Dein Mietverhältnis läuft mit denselben Konditionen weiter. Eine Kündigung ist nur unter den allgemeinen Voraussetzungen möglich, etwa bei berechtigtem Eigenbedarf.

Was passiert mit meiner Kaution beim Verkauf?

Sie geht auf den neuen Eigentümer über, der sie am Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen muss. Bewahre deinen Einzahlungsnachweis auf. Sicherheitshalber kannst du dir vom alten und neuen Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass die Kaution übergeben wurde.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.