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Handyvertrag kündigen – Fristen und automatische Verlängerung

Dein Mobilfunk- oder Internetvertrag verlängert sich automatisch und du kommst nicht raus? Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes hast du deutlich bessere Karten: Nach der Mindestlaufzeit sind Verträge monatlich kündbar.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verträge, die sich nach der Mindestlaufzeit verlängern, sind danach jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar (§ 56 TKG). Keine erneute Jahresbindung mehr.
Der Anbieter muss dich rechtzeitig vor der Verlängerung informieren. Eine wirksame Kündigung kannst du in Textform (z. B. E-Mail) erklären.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Laufzeit prüfen

    Bist du noch in der Mindestlaufzeit oder schon in der Verlängerung? In der Verlängerung gilt die kurze Monatsfrist.

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    2. In Textform kündigen

    Kündige schriftlich/per E-Mail mit Vertrags- und Kundennummer. Verlange eine Kündigungsbestätigung mit Vertragsende.

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    3. Rufnummer mitnehmen

    Willst du wechseln, beantrage die Rufnummern-Portierung rechtzeitig – das geht auch nach Vertragsende noch in einem bestimmten Zeitfenster.

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    4. Auf Bestätigung bestehen

    Ohne Bestätigung nachhaken. Bucht der Anbieter trotz Kündigung weiter ab, widersprich und fordere die Beträge zurück.

Häufige Fragen

Verlängert sich mein Vertrag noch um ein ganzes Jahr?

Nein, bei Verträgen, die unter die neue Regelung fallen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit dürfen sie sich nur noch unbefristet verlängern und sind dann mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG).

In welcher Form muss ich kündigen?

Textform genügt – also z. B. E-Mail oder Online-Kündigung. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend nötig. Wichtig ist ein Nachweis über Zugang und Zeitpunkt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.