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Handwerker kommt nicht oder lässt ewig warten? Deine Rechte

Der Termin platzt zum dritten Mal, der Handwerker meldet sich nicht oder zieht die Arbeit endlos in die Länge? Du musst nicht ewig warten. Mit einer klaren Frist bringst du Bewegung rein – und kannst dich notfalls anders organisieren.

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Frist setzen / Rücktritt

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Hält der Handwerker einen verbindlichen Termin nicht ein oder kommt mit der Leistung in Verzug, kannst du ihm eine angemessene Frist setzen und nach erfolglosem Ablauf zurücktreten (§ 323 BGB).
Nach Fristablauf darfst du eine andere Firma beauftragen (Ersatzvornahme) und die Mehrkosten ersetzt verlangen. Bei einem festen Fixtermin kann der Rücktritt sogar ohne weitere Frist möglich sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verbindlichen Termin nachweisen

    Sammle Auftrag, Terminzusagen und Nachrichten. War ein konkreter Termin oder Fertigstellungszeitpunkt vereinbart?

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    2. Angemessene Frist setzen

    Fordere den Handwerker schriftlich auf, bis zu einem konkreten Datum zu erscheinen/fertigzustellen.

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    3. Nach Fristablauf handeln

    Passiert nichts, kannst du zurücktreten und/oder eine andere Firma beauftragen und die Mehrkosten verlangen.

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    4. Anzahlung zurückfordern

    Hast du angezahlt und es wurde nichts geleistet, fordere die Anzahlung zurück.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich auf den Handwerker warten?

Bei einem verbindlichen Termin nicht beliebig lange. Du kannst eine angemessene Frist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf zurücktreten oder eine andere Firma beauftragen (§ 323 BGB). Bei einem vereinbarten Fixtermin geht das unter Umständen sofort.

Bekomme ich meine Anzahlung zurück?

Ja, wenn keine entsprechende Leistung erbracht wurde. Tritt du wegen Verzugs zurück, ist die Anzahlung zurückzuzahlen. Fordere sie schriftlich mit Frist zurück.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.