Häusliche Krankenpflege – Behandlungspflege zu Hause
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse, mit der etwa Verbände gewechselt, Medikamente gegeben oder Injektionen zu Hause durchgeführt werden. Sie kann einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen und ist von der Pflegeversicherung zu unterscheiden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verordnung erhalten
Lass dir die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnen.
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2. Bei der Kasse einreichen
Reiche die Verordnung zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein.
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3. Pflegedienst einbinden
Ein Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege zu Hause.
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4. Bei Ablehnung handeln
Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Verordnung wird nicht rechtzeitig bei der Kasse eingereicht.
- Häusliche Krankenpflege und Pflegeversicherung werden verwechselt.
- Eine Ablehnung bleibt ohne Widerspruch.
Häufige Fragen
Was umfasst häusliche Krankenpflege?
Vor allem die Behandlungspflege – etwa Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung – zu Hause. Sie soll einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen oder die ärztliche Behandlung sichern (§ 37 SGB V) und wird ärztlich verordnet.
Worin unterscheidet sie sich von der Pflegeversicherung?
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und betrifft die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegeversicherung deckt dagegen die Grundpflege und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit ab. Beide können nebeneinander bestehen.
Wie lange wird sie gewährt?
Das richtet sich nach dem medizinischen Bedarf und der ärztlichen Verordnung. Häufig wird sie für einen begrenzten Zeitraum verordnet und bei fortbestehendem Bedarf verlängert. Die Kasse genehmigt die Leistung; bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.