Gutschein abgelaufen? Oft gilt er trotzdem noch
Auf dem Gutschein steht 'gültig bis ...' und die Frist ist vorbei? Nicht so schnell aufgeben: Sehr kurze Befristungen in den Geschäftsbedingungen sind oft unwirksam. Gutscheine verjähren grundsätzlich erst nach drei Jahren.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ausstellungsjahr bestimmen
Wann wurde der Gutschein ausgestellt? Die Verjährung läuft 3 Jahre ab Ende dieses Jahres.
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2. Einlösung verlangen
Fordere die Einlösung (oder bei Nichtleistung die Auszahlung des Restwerts) schriftlich und verweise auf die 3-Jahres-Frist.
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3. Kurze Befristung angreifen
Beruft sich der Anbieter auf eine kurze Befristung, weise darauf hin, dass solche Klauseln oft unwirksam sind.
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4. Restwert sichern
Bei abgelaufener kurzer Frist innerhalb der 3 Jahre kannst du zumindest den Wert (ggf. abzüglich entgangenen Gewinns) verlangen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Eine vom Händler aufgedruckte kürzere Frist ist nur ausnahmsweise zulässig und häufig unwirksam.
Bekomme ich Geld statt Einlösung?
Wenn der Händler die Einlösung innerhalb der Gültigkeit verweigert oder die Leistung nicht mehr erbringt, kannst du in der Regel den Gutscheinwert (ggf. abzüglich eines kalkulierten Gewinnanteils) als Geld verlangen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.