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Gutschein abgelaufen? Oft gilt er trotzdem noch

Auf dem Gutschein steht 'gültig bis ...' und die Frist ist vorbei? Nicht so schnell aufgeben: Sehr kurze Befristungen in den Geschäftsbedingungen sind oft unwirksam. Gutscheine verjähren grundsätzlich erst nach drei Jahren.

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Gutschein einlösen / Erstattung

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Gutschein verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres (§§ 195, 199 BGB). Innerhalb dieser Zeit kannst du ihn grundsätzlich einlösen.
Eine kürzere Befristung (z. B. 'gültig nur 1 Jahr') ist nur in Ausnahmefällen mit sachlichem Grund zulässig – oft sind solche Klauseln unwirksam (§ 307 BGB). Ist der Anbieter pleite, hilft das leider nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ausstellungsjahr bestimmen

    Wann wurde der Gutschein ausgestellt? Die Verjährung läuft 3 Jahre ab Ende dieses Jahres.

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    2. Einlösung verlangen

    Fordere die Einlösung (oder bei Nichtleistung die Auszahlung des Restwerts) schriftlich und verweise auf die 3-Jahres-Frist.

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    3. Kurze Befristung angreifen

    Beruft sich der Anbieter auf eine kurze Befristung, weise darauf hin, dass solche Klauseln oft unwirksam sind.

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    4. Restwert sichern

    Bei abgelaufener kurzer Frist innerhalb der 3 Jahre kannst du zumindest den Wert (ggf. abzüglich entgangenen Gewinns) verlangen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Eine vom Händler aufgedruckte kürzere Frist ist nur ausnahmsweise zulässig und häufig unwirksam.

Bekomme ich Geld statt Einlösung?

Wenn der Händler die Einlösung innerhalb der Gültigkeit verweigert oder die Leistung nicht mehr erbringt, kannst du in der Regel den Gutscheinwert (ggf. abzüglich eines kalkulierten Gewinnanteils) als Geld verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.