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Grundsteuerbescheid falsch? So legst du Einspruch ein

Die Grundsteuerreform hat zu vielen neuen Bescheiden geführt – und nicht selten zu Fehlern bei Fläche, Bodenrichtwert oder Gebäudedaten. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du dich wehren, wenn du die Frist einhältst.

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Gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen. Gegen den späteren Grundsteuerbescheid der Gemeinde gilt der dort genannte Rechtsbehelf (meist Widerspruch).
Häufige Fehlerquellen sind falsche Flächenangaben, ein unzutreffender Bodenrichtwert, das Baujahr oder die Grundstücksart. Prüfe die zugrunde gelegten Daten genau.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Vergleiche die angesetzten Daten (Fläche, Bodenrichtwert, Baujahr) mit deinen Unterlagen.

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    2. Frist beachten

    Lege innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt ein.

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    3. Begründen

    Benenne die konkreten Fehler und reiche Nachweise nach (Grundbuch, Pläne).

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    4. Den richtigen Bescheid angreifen

    Meist ist der Wert-/Messbescheid des Finanzamts entscheidend – nicht erst der Bescheid der Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen die Grundsteuer?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts legst du Einspruch ein. Gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde gilt der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Weg (häufig Widerspruch). Wahre die Frist und begründe später.

Welche Fehler kommen häufig vor?

Vor allem falsche Flächenangaben (Wohn-/Grundstücksfläche), ein unzutreffender Bodenrichtwert, ein falsches Baujahr oder eine falsche Grundstücksart. Diese Daten fließen in die Berechnung ein. Prüfe sie sorgfältig anhand deiner Unterlagen und beanstande Abweichungen im Einspruch.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.