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Rente reicht nicht? Grundsicherung im Alter beantragen

Die Rente reicht hinten und vorne nicht? Niemand muss im Alter unter dem Existenzminimum leben. Die Grundsicherung im Alter stockt eine zu niedrige Rente auf – und anders als früher müssen sich dafür meist nicht die Kinder beteiligen.

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Antrag / Widerspruch

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer die Altersgrenze erreicht hat (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist) und dessen Einkommen/Vermögen unter dem Bedarf liegt, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII).
Wichtig: Auf das Einkommen deiner Kinder wird in der Regel nicht zugegriffen, solange deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. Viele verzichten aus Scham auf den Antrag – zu Unrecht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch prüfen

    Liegt deine Rente/dein Einkommen unter dem Grundsicherungsbedarf (Regelsatz + angemessene Wohnkosten)? Dann lohnt der Antrag.

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    2. Antrag beim Sozialamt stellen

    Beantrage die Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt/Grundsicherungsamt.

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    3. Unterlagen beifügen

    Renten-/Einkommensnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge belegen deinen Bedarf.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Wird abgelehnt oder zu niedrig bewilligt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Häufige Fragen

Müssen meine Kinder für meine Grundsicherung zahlen?

In der Regel nein. Auf das Einkommen erwachsener Kinder wird bei der Grundsicherung im Alter nur zugegriffen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Darunter bleibt das Einkommen der Kinder unberücksichtigt – beantrage die Leistung also ohne Scham.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind) und deren Einkommen und Vermögen den Bedarf (Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten) nicht decken (§ 41 ff. SGB XII). Den Antrag stellst du beim Sozialamt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.