Rente reicht nicht? Grundsicherung im Alter beantragen
Die Rente reicht hinten und vorne nicht? Niemand muss im Alter unter dem Existenzminimum leben. Die Grundsicherung im Alter stockt eine zu niedrige Rente auf – und anders als früher müssen sich dafür meist nicht die Kinder beteiligen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch prüfen
Liegt deine Rente/dein Einkommen unter dem Grundsicherungsbedarf (Regelsatz + angemessene Wohnkosten)? Dann lohnt der Antrag.
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2. Antrag beim Sozialamt stellen
Beantrage die Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt/Grundsicherungsamt.
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3. Unterlagen beifügen
Renten-/Einkommensnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge belegen deinen Bedarf.
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Wird abgelehnt oder zu niedrig bewilligt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Müssen meine Kinder für meine Grundsicherung zahlen?
In der Regel nein. Auf das Einkommen erwachsener Kinder wird bei der Grundsicherung im Alter nur zugegriffen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Darunter bleibt das Einkommen der Kinder unberücksichtigt – beantrage die Leistung also ohne Scham.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind) und deren Einkommen und Vermögen den Bedarf (Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten) nicht decken (§ 41 ff. SGB XII). Den Antrag stellst du beim Sozialamt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.