Gesundheitskurs – Zuschuss der Krankenkasse zur Prävention
Die Krankenkassen fördern Vorbeugung: Für anerkannte Präventionskurse zu Bewegung, Ernährung, Stress oder Suchtmittelkonsum gibt es oft einen Zuschuss. So lassen sich Kurskosten ganz oder teilweise erstatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kurs prüfen
Wähle einen von der Krankenkasse anerkannten, zertifizierten Präventionskurs.
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2. Bedingungen klären
Frage deine Kasse nach Höhe und Zahl der geförderten Kurse.
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3. Teilnahme nachweisen
Nimm regelmäßig teil und lass dir die Teilnahme bescheinigen.
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4. Erstattung beantragen
Reiche Teilnahmebescheinigung und Quittung bei der Kasse ein.
Daran erkennst du die Masche
- Der Kurs ist nicht von der Kasse anerkannt.
- Die Mindestteilnahme wird nicht erreicht.
- Die Erstattung wird ohne Nachweise beantragt.
Häufige Fragen
Welche Kurse bezuschusst die Krankenkasse?
Zertifizierte Präventionskurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt sind. Die Förderung beruht auf § 20 SGB V. Welche Kurse genau und in welcher Höhe gefördert werden, legt deine Kasse fest.
Wie viel bekomme ich erstattet?
Häufig einen Teil oder die gesamten Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag, meist für ein bis zwei Kurse pro Jahr. Die genaue Höhe ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Erkundige dich vorab, damit du den passenden Kurs wählst.
Was muss ich für die Erstattung tun?
Einen anerkannten Kurs besuchen, regelmäßig teilnehmen (oft mindestens 80 Prozent der Termine) und anschließend Teilnahmebescheinigung und Zahlungsbeleg bei der Kasse einreichen. Kläre die Anerkennung am besten vor Kursbeginn, um eine Erstattung sicherzustellen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.