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Koffer beim Flug beschädigt? Geld von der Airline

Aufgerissener Koffer, abgebrochene Rollen, beschädigter Inhalt – beim Fliegen passiert das oft. Die gute Nachricht: Die Airline haftet für beschädigtes Reisegepäck. Wichtig ist nur, dass du schnell handelst und die Fristen einhältst.

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Schaden melden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für beschädigtes aufgegebenes Gepäck haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen – bis zu einem Höchstbetrag (rund 1.300 Sonderziehungsrechte, etwa 1.600 Euro).
Entscheidend ist die Frist: Beschädigungen musst du innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich anzeigen (bei verspätetem Gepäck 21 Tage). Am besten schon am Flughafen einen Schadensbericht (PIR) aufnehmen lassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort am Flughafen melden

    Lass noch am Flughafen einen Schadensbericht (PIR) aufnehmen und behalte eine Kopie.

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    2. Schaden dokumentieren

    Fotos vom Koffer und Inhalt, Bordkarte und Gepäckschein aufbewahren; Kaufbelege bei beschädigtem Inhalt.

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    3. Schriftlich fordern – 7 Tage

    Melde den Schaden innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Airline und fordere Erstattung/Reparatur.

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    4. Nachfassen

    Reagiert die Airline nicht, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Gepäckschaden zu melden?

Beschädigtes aufgegebenes Gepäck musst du innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der Airline anzeigen (bei verspätetem Gepäck 21 Tage). Am besten lässt du schon am Flughafen einen Schadensbericht (PIR) aufnehmen. Versäumst du die Frist, kann der Anspruch verloren gehen.

Wie viel zahlt die Airline für einen beschädigten Koffer?

Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet die Fluggesellschaft für Gepäckschäden bis zu rund 1.300 Sonderziehungsrechten (etwa 1.600 Euro). Ersetzt werden der nachgewiesene Schaden bzw. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Bewahre deshalb Belege und Fotos auf.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.