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Gaspreiserhöhung prüfen und widersprechen

Steigende Gaspreise treffen viele Haushalte. Eine Preiserhöhung muss aber rechtzeitig und transparent angekündigt werden, und du hast in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. So bist du Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert.

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Preisänderungen müssen dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden. Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, mit dem du den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung beenden kannst.
Du kannst die Erhöhung prüfen, das Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Bei der Grundversorgung gelten besondere Ankündigungs- und Transparenzpflichten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ankündigung prüfen

    Kontrolliere, ob die Erhöhung rechtzeitig und in Textform mitgeteilt wurde.

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    2. Sonderkündigung erwägen

    Nutze das Sonderkündigungsrecht innerhalb der vorgesehenen Frist.

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    3. Anbieter vergleichen

    Vergleiche Tarife und sichere einen lückenlosen Wechsel.

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    4. Unwirksames rügen

    Beanstande eine intransparente oder verspätete Erhöhung schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Gasanbieter den Preis einfach erhöhen?

Nur unter Beachtung der Ankündigungspflichten. Preisänderungen müssen rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden, transparent und nachvollziehbar. Wird das nicht eingehalten, kannst du die Erhöhung beanstanden. In der Grundversorgung gelten zusätzlich besondere Transparenzregeln.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel ja. Bei einer Preiserhöhung kannst du den Vertrag mit einem Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung beenden, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Beachte die im Schreiben genannte Frist und kündige rechtzeitig und nachweisbar.

Wie wechsle ich sicher den Anbieter?

Vergleiche Tarife, schließe rechtzeitig einen neuen Vertrag und achte auf einen nahtlosen Lieferbeginn. Die Versorgung ist über die Grund- und Ersatzversorgung abgesichert, sodass du nicht ohne Gas dastehst. Bewahre Kündigungs- und Wechselunterlagen auf.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.