Gaspreiserhöhung prüfen und widersprechen
Steigende Gaspreise treffen viele Haushalte. Eine Preiserhöhung muss aber rechtzeitig und transparent angekündigt werden, und du hast in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. So bist du Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ankündigung prüfen
Kontrolliere, ob die Erhöhung rechtzeitig und in Textform mitgeteilt wurde.
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2. Sonderkündigung erwägen
Nutze das Sonderkündigungsrecht innerhalb der vorgesehenen Frist.
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3. Anbieter vergleichen
Vergleiche Tarife und sichere einen lückenlosen Wechsel.
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4. Unwirksames rügen
Beanstande eine intransparente oder verspätete Erhöhung schriftlich.
Daran erkennst du die Masche
- Die Erhöhung wird zu spät oder unklar angekündigt.
- Das Sonderkündigungsrecht wird nicht oder verspätet genutzt.
- Beim Wechsel droht eine Versorgungslücke.
Häufige Fragen
Darf der Gasanbieter den Preis einfach erhöhen?
Nur unter Beachtung der Ankündigungspflichten. Preisänderungen müssen rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden, transparent und nachvollziehbar. Wird das nicht eingehalten, kannst du die Erhöhung beanstanden. In der Grundversorgung gelten zusätzlich besondere Transparenzregeln.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
In der Regel ja. Bei einer Preiserhöhung kannst du den Vertrag mit einem Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung beenden, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Beachte die im Schreiben genannte Frist und kündige rechtzeitig und nachweisbar.
Wie wechsle ich sicher den Anbieter?
Vergleiche Tarife, schließe rechtzeitig einen neuen Vertrag und achte auf einen nahtlosen Lieferbeginn. Die Versorgung ist über die Grund- und Ersatzversorgung abgesichert, sodass du nicht ohne Gas dastehst. Bewahre Kündigungs- und Wechselunterlagen auf.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.