Freie Routerwahl – du musst nicht den Router des Anbieters nehmen
Du darfst am Internetanschluss einen Router deiner Wahl betreiben – ein 'Routerzwang' ist unzulässig. Der Anbieter muss dir die nötigen Zugangsdaten herausgeben, damit du dein eigenes Gerät anschließen kannst. Das spart oft Miete und gibt dir mehr Kontrolle über dein Heimnetz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Eigenen Router wählen
Wähle einen mit dem Anschluss kompatiblen Router (DSL, Kabel, Glasfaser beachten).
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2. Zugangsdaten verlangen
Fordere vom Anbieter die für den Betrieb nötigen Zugangsdaten an – darauf hast du Anspruch.
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3. Routerzwang zurückweisen
Beruft sich der Anbieter auf einen 'Routerzwang', weise das unter Hinweis auf die freie Endgerätewahl zurück.
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4. Mietgerät kündigen
Nutzt du ein eigenes Gerät, kündige ein gemietetes Anbieter-Gerät, um Kosten zu sparen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Anbieter verweigert die Herausgabe der Zugangsdaten.
- Es wird ein 'Routerzwang' behauptet, den es so nicht gibt.
- Du zahlst weiter Routermiete, obwohl du ein eigenes Gerät nutzt.
Häufige Fragen
Muss ich den Router des Anbieters nutzen?
Nein. Die freie Endgerätewahl ist gesetzlich geschützt; ein 'Routerzwang' ist unzulässig. Du darfst einen eigenen, zum Anschluss passenden Router betreiben. Der Anbieter muss dir die dafür nötigen Zugangsdaten herausgeben.
Welche Zugangsdaten bekomme ich?
Die für den Betrieb deines eigenen Routers erforderlichen Zugangsdaten (z. B. Zugangskennungen und gegebenenfalls Konfigurationsangaben). Lass sie dir schriftlich geben, damit du dein Gerät problemlos anschließen kannst.
Lohnt sich ein eigener Router?
Oft ja: Du sparst gegebenenfalls die Routermiete, bist beim Anbieterwechsel flexibler und hast mehr Kontrolle über dein Heimnetz. Achte nur darauf, ein zum Anschlusstyp (DSL, Kabel oder Glasfaser) passendes Gerät zu wählen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.