Flug annulliert – Entschädigung, Erstattung und Ersatzbeförderung
Wird dein Flug annulliert, hast du nach der EU-Fluggastrechteverordnung starke Rechte: Du kannst zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung wählen, hast Anspruch auf Betreuung – und oft zusätzlich auf eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Buchungsbestätigung, Annullierungsmeldung, Zeitpunkt der Information und Mehrkosten dokumentieren.
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2. Wahl treffen
Entscheide dich zwischen voller Erstattung oder Ersatzbeförderung. Bei Wartezeit hast du Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotel.
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3. Ausgleich fordern
Verlange schriftlich die pauschale Ausgleichszahlung (250/400/600 Euro) und die Erstattung von Mehrkosten.
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4. Nicht mit Gutschein abspeisen lassen
Du hast Anspruch auf Geld, nicht auf einen Gutschein. Lehnt die Airline ab, kannst du nachfassen oder eine Schlichtungsstelle einschalten.
Daran erkennst du die Masche
- Dir wird nur ein Gutschein statt Geld angeboten.
- Die Airline beruft sich pauschal auf 'außergewöhnliche Umstände' ohne Nachweis.
- Du wirst erst am Flughafen über die Annullierung informiert.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung gibt es bei Annullierung?
Je nach Flugdistanz 250 Euro (bis 1500 km), 400 Euro (innereuropäisch über 1500 km bzw. 1500-3500 km) oder 600 Euro (über 3500 km), zusätzlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung – sofern kein Ausnahmegrund vorliegt.
Wann entfällt die Entschädigung?
Wenn die Airline dich rechtzeitig (in der Regel mindestens 14 Tage vor Abflug) informiert oder außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Technische Defekte oder Personalmangel zählen meist nicht dazu.
Bekomme ich mein Geld oder einen Gutschein?
Du hast Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises in Geld – ein Gutschein ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Lass dich nicht auf einen Gutschein drängen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.