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Flug annulliert – Entschädigung, Erstattung und Ersatzbeförderung

Wird dein Flug annulliert, hast du nach der EU-Fluggastrechteverordnung starke Rechte: Du kannst zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung wählen, hast Anspruch auf Betreuung – und oft zusätzlich auf eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro.

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Entschädigung & Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Annullierung kannst du zwischen voller Ticketerstattung und anderweitiger Beförderung zum Ziel wählen (EU-Verordnung 261/2004). Zusätzlich steht dir oft eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro je nach Entfernung zu.
Die Ausgleichszahlung entfällt, wenn dich die Airline rechtzeitig (in der Regel mind. 14 Tage vorher) informiert hat oder außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. Unwetter). Verspätungen durch Technik oder Personal sind meist keine außergewöhnlichen Umstände.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Buchungsbestätigung, Annullierungsmeldung, Zeitpunkt der Information und Mehrkosten dokumentieren.

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    2. Wahl treffen

    Entscheide dich zwischen voller Erstattung oder Ersatzbeförderung. Bei Wartezeit hast du Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotel.

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    3. Ausgleich fordern

    Verlange schriftlich die pauschale Ausgleichszahlung (250/400/600 Euro) und die Erstattung von Mehrkosten.

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    4. Nicht mit Gutschein abspeisen lassen

    Du hast Anspruch auf Geld, nicht auf einen Gutschein. Lehnt die Airline ab, kannst du nachfassen oder eine Schlichtungsstelle einschalten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung gibt es bei Annullierung?

Je nach Flugdistanz 250 Euro (bis 1500 km), 400 Euro (innereuropäisch über 1500 km bzw. 1500-3500 km) oder 600 Euro (über 3500 km), zusätzlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung – sofern kein Ausnahmegrund vorliegt.

Wann entfällt die Entschädigung?

Wenn die Airline dich rechtzeitig (in der Regel mindestens 14 Tage vor Abflug) informiert oder außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Technische Defekte oder Personalmangel zählen meist nicht dazu.

Bekomme ich mein Geld oder einen Gutschein?

Du hast Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises in Geld – ein Gutschein ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Lass dich nicht auf einen Gutschein drängen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.