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Fitnessstudio insolvent oder geschlossen? Beiträge stoppen

Dein Fitnessstudio hat geschlossen oder ist insolvent – aber die Beiträge werden weiter abgebucht? Für eine Leistung, die du nicht mehr bekommst, musst du nicht zahlen. Wichtig ist, schnell die Abbuchungen zu stoppen.

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Beiträge stoppen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kann das Studio die vereinbarte Leistung (Training) nicht mehr erbringen, entfällt insoweit deine Zahlungspflicht. Bereits gezahlte Beiträge für die Schließzeit kannst du zurückverlangen.
Bei Insolvenz wird deine etwaige Rückforderung zur Insolvenzforderung – melde sie beim Insolvenzverwalter an. Wichtiger ist meist, künftige Abbuchungen sofort zu stoppen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lastschriften stoppen

    Lass laufende Lastschriften bei deiner Bank zurückbuchen (8 Wochen) und widerrufe das SEPA-Mandat, damit nicht weiter abgebucht wird.

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    2. Kündigen

    Kündige den Vertrag (außerordentlich), da die Leistung nicht mehr erbracht wird – schriftlich, mit Hinweis auf die Schließung.

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    3. Forderung anmelden

    Bei Insolvenz melde zu viel gezahlte Beiträge beim Insolvenzverwalter an.

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    4. Vorsicht bei 'Nachfolger'-Studios

    Übernimmt ein anderer Betreiber, bist du nicht automatisch zur Fortsetzung verpflichtet – prüfe genau, ob ein neuer Vertrag entstehen soll.

Häufige Fragen

Muss ich weiter zahlen, wenn das Studio geschlossen ist?

Nein. Für eine Leistung, die nicht erbracht wird, besteht keine Zahlungspflicht. Stoppe laufende Lastschriften, kündige außerordentlich und fordere für die Schließzeit gezahlte Beiträge zurück.

Bekomme ich meine bereits gezahlten Beiträge zurück?

Für die Zeit ohne Leistung grundsätzlich ja. Bei einer Insolvenz wird die Rückforderung allerdings zur Insolvenzforderung, die du beim Insolvenzverwalter anmelden musst – eine vollständige Erstattung ist dann nicht garantiert. Wichtiger ist, künftige Abbuchungen sofort zu stoppen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.