Fitnessstudio insolvent oder geschlossen? Beiträge stoppen
Dein Fitnessstudio hat geschlossen oder ist insolvent – aber die Beiträge werden weiter abgebucht? Für eine Leistung, die du nicht mehr bekommst, musst du nicht zahlen. Wichtig ist, schnell die Abbuchungen zu stoppen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Beiträge stoppen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Lastschriften stoppen
Lass laufende Lastschriften bei deiner Bank zurückbuchen (8 Wochen) und widerrufe das SEPA-Mandat, damit nicht weiter abgebucht wird.
- 2
2. Kündigen
Kündige den Vertrag (außerordentlich), da die Leistung nicht mehr erbracht wird – schriftlich, mit Hinweis auf die Schließung.
- 3
3. Forderung anmelden
Bei Insolvenz melde zu viel gezahlte Beiträge beim Insolvenzverwalter an.
- 4
4. Vorsicht bei 'Nachfolger'-Studios
Übernimmt ein anderer Betreiber, bist du nicht automatisch zur Fortsetzung verpflichtet – prüfe genau, ob ein neuer Vertrag entstehen soll.
Häufige Fragen
Muss ich weiter zahlen, wenn das Studio geschlossen ist?
Nein. Für eine Leistung, die nicht erbracht wird, besteht keine Zahlungspflicht. Stoppe laufende Lastschriften, kündige außerordentlich und fordere für die Schließzeit gezahlte Beiträge zurück.
Bekomme ich meine bereits gezahlten Beiträge zurück?
Für die Zeit ohne Leistung grundsätzlich ja. Bei einer Insolvenz wird die Rückforderung allerdings zur Insolvenzforderung, die du beim Insolvenzverwalter anmelden musst – eine vollständige Erstattung ist dann nicht garantiert. Wichtiger ist, künftige Abbuchungen sofort zu stoppen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.