Zum Inhalt springen

An der Kasse teurer als am Regal – was gilt?

Am Regal stand ein günstigerer Preis, an der Kasse wird mehr verlangt? Das ist ärgerlich – aber rechtlich gilt nicht automatisch der niedrigere Regalpreis. Was wirklich zählt und welche Möglichkeiten du hast.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Preisauszeichnung am Regal ist rechtlich nur eine Einladung zum Angebot. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande – der Händler muss daher nicht zwingend zum (niedrigeren) Regalpreis verkaufen.
Du bist umgekehrt nicht verpflichtet zu kaufen: Stimmt der Kassenpreis nicht mit deiner Erwartung überein, kannst du vom Kauf absehen. Viele Händler verkaufen aus Kulanz trotzdem zum ausgezeichneten Preis.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Preis ansprechen

    Weise an der Kasse auf die abweichende Auszeichnung hin und bitte um den Regalpreis – oft wird das gewährt.

  2. 2

    2. Auszeichnung sichern

    Fotografiere das Preisschild am Regal als Beleg für die Diskussion.

  3. 3

    3. Kauf abbrechen

    Bist du mit dem Kassenpreis nicht einverstanden, musst du nicht kaufen – der Vertrag entsteht erst mit deiner Zustimmung.

  4. 4

    4. Bei Werbung/Irreführung

    Bei systematisch falscher Auszeichnung oder irreführender Werbung kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.

Häufige Fragen

Muss der Händler mir den Regalpreis geben?

Nicht zwingend. Die Auszeichnung am Regal ist nur eine 'Einladung zum Angebot'; der Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Der Händler kann den Verkauf zum niedrigeren Preis ablehnen – viele tun es aber aus Kulanz, wenn du freundlich darauf hinweist.

Muss ich zum höheren Kassenpreis kaufen?

Nein. Du bist zu nichts verpflichtet. Stimmt der Preis an der Kasse nicht mit deiner Erwartung überein, kannst du den Kauf einfach abbrechen. Bei systematisch irreführender Preisauszeichnung lohnt ein Hinweis an die Verbraucherzentrale.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.