Zum Inhalt springen

Fahreignungsseminar – Punkte in Flensburg abbauen?

Wer Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat, kann unter Voraussetzungen über ein Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das System ist aber gestaffelt: Ab einer bestimmten Punktezahl ist der Abbau nicht mehr möglich und es drohen weitere Maßnahmen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht Maßnahmen je nach Punktestand vor (§ 4 StVG): Ermahnung, Verwarnung und schließlich Entzug der Fahrerlaubnis. Bei niedrigem Punktestand kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar zum Abbau eines Punktes führen.
Ein Punktabbau über das Seminar ist nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und höchstens einmal in fünf Jahren möglich. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Punktestand abfragen

    Frage deinen aktuellen Stand beim Fahreignungsregister ab.

  2. 2

    2. Abbaumöglichkeit prüfen

    Kläre, ob ein Punktabbau über das Seminar in deinem Fall möglich ist.

  3. 3

    3. Seminar absolvieren

    Nimm bei Eignung am Fahreignungsseminar bei einer anerkannten Stelle teil.

  4. 4

    4. Weitere Verstöße vermeiden

    Achte darauf, keine neuen Punkte anzusammeln, um Maßnahmen zu entgehen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Ja, aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren kannst du damit einen Punkt abbauen. Bei höheren Punkteständen ist ein Abbau über das Seminar nicht mehr vorgesehen.

Wann wird mir die Fahrerlaubnis entzogen?

Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist gestaffelt: Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 StVG). Vorher gibt es also Warnstufen.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte werden nach festen Tilgungsfristen gelöscht, die sich nach der Art des Verstoßes richten (zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre). Die Fristen laufen unabhängig voneinander. Ein Punkteabbau über das Seminar ist zusätzlich in engen Grenzen möglich.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.