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Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Widerspruch lohnt sich oft

Dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, obwohl du gesundheitlich nicht mehr arbeiten kannst? Ablehnungen sind häufig – und werden im Widerspruch oder vor dem Sozialgericht oft korrigiert. Wichtig ist, die Frist zu wahren.

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Widerspruch erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Danach wird er bestandskräftig.
Das Verfahren ist für dich kostenfrei (§ 183 SGG). Entscheidend ist das medizinische Bild: aktuelle Befunde und Berichte deiner behandelnden Ärzte sind oft der Schlüssel zum Erfolg.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist wahren

    Lege binnen eines Monats Widerspruch ein – die Begründung kannst du nachreichen.

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    2. Gutachten anfordern

    Verlange das von der Rentenversicherung eingeholte Gutachten und prüfe, ob es deinen Zustand zutreffend erfasst.

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    3. Befunde sammeln

    Reiche aktuelle ärztliche Befunde, Klinikberichte und Atteste ein und entbinde die Ärzte von der Schweigepflicht.

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    4. Beratung nutzen

    Sozialverbände (VdK, SoVD) und die Rentenberatung unterstützen kostenlos – auch im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung, sind es bis zu einem Jahr. Lege fristwahrend Widerspruch ein und reiche aktuelle ärztliche Befunde nach.

Lohnt sich der Widerspruch?

Häufig ja. Viele Ablehnungen beruhen auf einer zu optimistischen Einschätzung der Restleistungsfähigkeit. Mit aktuellen, aussagekräftigen Befunden – und notfalls einer Klage vor dem Sozialgericht – lassen sich Entscheidungen oft korrigieren. Das Verfahren ist kostenfrei.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.