Erweitertes Führungszeugnis – wann nötig, wie beantragen?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält mehr Eintragungen als das einfache und wird vor allem verlangt, wenn jemand beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Es soll dem Schutz von Schutzbefohlenen dienen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Aufforderung besorgen
Lass dir von der anfordernden Stelle die schriftliche Aufforderung mit Verwendungszweck geben.
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2. Antrag stellen
Beantrage das erweiterte Führungszeugnis online oder beim Bürgeramt unter Vorlage der Aufforderung.
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3. Gebührenbefreiung prüfen
Bei Ehrenamt kannst du die Befreiung von der Gebühr beantragen.
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4. Zustellung abwarten
Das Zeugnis wird dir per Post zugesandt; plane einige Wochen Vorlauf ein.
Daran erkennst du die Masche
- Du beantragst das Zeugnis ohne die nötige schriftliche Aufforderung.
- Eine mögliche Gebührenbefreiung im Ehrenamt wird übersehen.
- Der zeitliche Vorlauf bis zur benötigten Vorlage wird unterschätzt.
Häufige Fragen
Was unterscheidet das erweiterte vom einfachen Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis weist zusätzliche Eintragungen aus, vor allem bestimmte Verurteilungen, die im einfachen Zeugnis nicht mehr erscheinen. Es wird verlangt, wenn jemand mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen arbeitet (§ 30a BZRG).
Wer darf ein erweitertes Führungszeugnis verlangen?
Stellen, bei denen eine Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen oder Schutzbefohlenen ausgeübt wird – etwa Vereine, Schulen oder Träger. Sie müssen den Zweck schriftlich bestätigen; ohne diese Aufforderung wird es nicht ausgestellt.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich der Antragsteller. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden, wenn das Zeugnis ausschließlich für das Ehrenamt benötigt wird. Lege dafür die Bestätigung der ehrenamtlichen Stelle vor.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.