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Umzug und der Internetanbieter kommt nicht mit? Sonderkündigung

Beim Umzug stellt sich die Frage: Internetvertrag mitnehmen oder kündigen? Wenn dein Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, darfst du außerordentlich kündigen – sonst läuft der Vertrag in der Regel am neuen Ort weiter.

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Kann der Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist (§ 60 TKG) – auch innerhalb der Mindestlaufzeit.
Kann er liefern, ist er verpflichtet, die Leistung am neuen Ort zu erbringen (Vertragsmitnahme). Er darf dafür kein zusätzliches Entgelt verlangen, das über die übliche Bereitstellung hinausgeht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verfügbarkeit prüfen

    Kann der Anbieter an deiner neuen Adresse die gebuchte Leistung erbringen? Das entscheidet über Kündigung oder Mitnahme.

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    2. Umzug rechtzeitig melden

    Teile dem Anbieter den Umzug und das Datum frühzeitig mit.

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    3. Sonderkündigung erklären

    Kann er nicht liefern, erkläre die Sonderkündigung (§ 60 TKG) in Textform und verlange eine Bestätigung.

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    4. Bei Mitnahme Konditionen sichern

    Bei Vertragsmitnahme achte darauf, dass keine unzulässigen Zusatzkosten berechnet werden.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?

Nur, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann – dann hast du ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist (§ 60 TKG), auch innerhalb der Mindestlaufzeit. Kann er liefern, musst du den Vertrag in der Regel mitnehmen.

Darf der Anbieter für die Vertragsmitnahme extra kassieren?

Nein, nicht für ein zusätzliches Entgelt, das über die übliche Bereitstellung am neuen Ort hinausgeht. Achte bei der Mitnahme darauf, dass deine bisherigen Konditionen weitergelten und keine unzulässigen Gebühren auftauchen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.