DSGVO-Auskunft: Erfahre, welche Daten ein Unternehmen über dich hat
Ob Online-Shop, Auskunftei oder Datenhändler: Du hast das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über dich gespeichert hat, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Diese Auskunft ist kostenlos – und der erste Schritt, um Daten berichtigen oder löschen zu lassen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Auskunft schriftlich anfordern
Verlange unter Berufung auf Art. 15 DSGVO eine vollständige Datenkopie. Gib genug Angaben zur Identifizierung, aber nicht mehr als nötig.
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2. Frist setzen
Weise auf die Monatsfrist hin. Reagiert das Unternehmen nicht, kannst du nachfassen.
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3. Antwort prüfen
Sind die Daten richtig, aktuell und nachvollziehbar? Notiere, was falsch oder unzulässig gespeichert ist.
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4. Folgerechte nutzen
Lass Falsches berichtigen (Art. 16) oder unzulässig Gespeichertes löschen (Art. 17). Bei Verstößen kannst du dich bei der Datenschutz-Aufsicht beschweren (Art. 77).
Häufige Fragen
Kostet die DSGVO-Auskunft etwas?
Nein. Die erste Kopie deiner Daten ist nach Art. 15 DSGVO kostenlos. Nur für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Lass dich nicht in ein kostenpflichtiges Produkt drängen.
Wie lange hat das Unternehmen Zeit?
In der Regel einen Monat ab Eingang deines Antrags. In Ausnahmefällen (komplexe oder viele Anfragen) kann sich die Frist um zwei Monate verlängern – darüber muss man dich aber informieren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.