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Ungewollte Abos auf der Handyrechnung? Drittanbietersperre nutzen

Auf deiner Handyrechnung tauchen plötzlich 'Drittanbieter'-Posten oder ein Abo auf, das du nie bewusst abgeschlossen hast? Das passiert oft durch versehentliche Klicks auf Werbebanner (WAP-Billing). Du musst diese Posten nicht einfach zahlen – und kannst das künftig sperren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Abo-Posten bestreiten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf eine kostenlose Drittanbietersperre (§ 45d TKG): Dein Mobilfunkanbieter muss Zahlungen an Drittanbieter auf Wunsch dauerhaft blockieren.
Für ein wirksames Abo braucht es einen klaren Vertragsschluss. Ein versehentlicher Klick auf ein Werbebanner reicht oft nicht – unberechtigte Posten kannst du bestreiten und zurückfordern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rechnung prüfen

    Identifiziere die Drittanbieter-Posten und den genannten Anbieter/Leistungstext.

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    2. Posten bestreiten

    Widersprich gegenüber deinem Mobilfunkanbieter den unberechtigten Beträgen schriftlich und fordere Erstattung.

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    3. Drittanbietersperre einrichten

    Verlange die kostenlose Drittanbietersperre, damit künftig keine solchen Posten mehr abgerechnet werden.

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    4. Beim Drittanbieter widersprechen

    Fordere auch den Drittanbieter selbst auf, das angebliche Abo zu stornieren und nichts weiter abzubuchen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich ein ungewolltes Drittanbieter-Abo zahlen?

Nicht automatisch. Für ein wirksames Abo ist ein klarer Vertragsschluss nötig; ein versehentlicher Klick genügt oft nicht. Bestreite die Posten gegenüber deinem Mobilfunkanbieter und dem Drittanbieter und fordere die Erstattung.

Wie verhindere ich solche Abos künftig?

Lass bei deinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten – das ist kostenlos (§ 45d TKG). Danach können keine Zahlungen an Drittanbieter mehr über deine Handyrechnung abgerechnet werden.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.