Versehentlich zwei Stromverträge – doppelten Energievertrag auflösen
Ein doppelter Energievertrag entsteht schnell – etwa durch einen untergeschobenen Vertrag, eine versehentliche Doppelanmeldung oder einen vergessenen Altvertrag. Für eine Wohnung kann aber nur ein Vertrag aktiv sein. Wichtig ist, den ungewollten Vertrag zügig zu beenden und doppelte Zahlungen zu stoppen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verträge sichten
Verschaffe dir einen Überblick, welche Verträge bestehen und welcher beliefert wird.
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2. Ungewollten Vertrag widerrufen
Ist die 14-Tage-Frist offen, widerrufe den ungewollten Vertrag eindeutig und schriftlich.
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3. Sonst kündigen
Ist der Widerruf nicht mehr möglich, kündige den überflüssigen Vertrag zum nächstmöglichen Termin.
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4. Doppelzahlungen stoppen
Stoppe doppelte Abbuchungen (Lastschrift zurückbuchen) und verlange Erstattung zu viel gezahlter Beträge.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Vertrag wurde an der Haustür oder am Telefon untergeschoben.
- Es werden von zwei Anbietern Abschläge abgebucht.
- Eine versehentliche Doppelanmeldung beim Umzug bleibt unbemerkt.
Häufige Fragen
Wie werde ich einen versehentlichen Zweitvertrag los?
Am einfachsten durch Widerruf, wenn der Vertrag kürzlich an der Haustür, telefonisch oder online geschlossen wurde – dafür hast du in der Regel 14 Tage Zeit (§ 312g BGB). Andernfalls kündigst du den ungewollten Vertrag zum nächstmöglichen Termin.
Was passiert mit doppelten Abbuchungen?
Für eine Verbrauchsstelle wird nur ein Vertrag tatsächlich beliefert. Doppelte Lastschriften kannst du über deine Bank zurückbuchen lassen (innerhalb von acht Wochen ohne Begründung) und die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge verlangen.
Was, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?
Dann ist häufig schon zweifelhaft, ob ein wirksamer Vertrag zustande kam – besonders bei telefonischem Abschluss ohne Bestätigung in Textform. Widerrufe vorsorglich, bestreite den Vertrag und stoppe die Abbuchungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.