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Versehentlich zwei Stromverträge – doppelten Energievertrag auflösen

Ein doppelter Energievertrag entsteht schnell – etwa durch einen untergeschobenen Vertrag, eine versehentliche Doppelanmeldung oder einen vergessenen Altvertrag. Für eine Wohnung kann aber nur ein Vertrag aktiv sein. Wichtig ist, den ungewollten Vertrag zügig zu beenden und doppelte Zahlungen zu stoppen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Einen kürzlich an der Haustür, telefonisch oder online geschlossenen Vertrag kannst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 312g BGB). So löst sich ein versehentlich abgeschlossener Zweitvertrag oft am einfachsten.
Lässt sich der Vertrag nicht mehr widerrufen, kommt eine Kündigung in Betracht. Für eine Verbrauchsstelle wird ohnehin nur ein Vertrag tatsächlich beliefert; doppelte Abbuchungen kannst du zurückbuchen lassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verträge sichten

    Verschaffe dir einen Überblick, welche Verträge bestehen und welcher beliefert wird.

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    2. Ungewollten Vertrag widerrufen

    Ist die 14-Tage-Frist offen, widerrufe den ungewollten Vertrag eindeutig und schriftlich.

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    3. Sonst kündigen

    Ist der Widerruf nicht mehr möglich, kündige den überflüssigen Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

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    4. Doppelzahlungen stoppen

    Stoppe doppelte Abbuchungen (Lastschrift zurückbuchen) und verlange Erstattung zu viel gezahlter Beträge.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie werde ich einen versehentlichen Zweitvertrag los?

Am einfachsten durch Widerruf, wenn der Vertrag kürzlich an der Haustür, telefonisch oder online geschlossen wurde – dafür hast du in der Regel 14 Tage Zeit (§ 312g BGB). Andernfalls kündigst du den ungewollten Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Was passiert mit doppelten Abbuchungen?

Für eine Verbrauchsstelle wird nur ein Vertrag tatsächlich beliefert. Doppelte Lastschriften kannst du über deine Bank zurückbuchen lassen (innerhalb von acht Wochen ohne Begründung) und die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge verlangen.

Was, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?

Dann ist häufig schon zweifelhaft, ob ein wirksamer Vertrag zustande kam – besonders bei telefonischem Abschluss ohne Bestätigung in Textform. Widerrufe vorsorglich, bestreite den Vertrag und stoppe die Abbuchungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.