Versehentlich doppelt bestellt – wie wieder rauskommen?
Ein verrutschter Klick, eine doppelte Bestellung oder die falsche Menge – im Online-Handel passiert das schnell. Meist kommst du über das Widerrufsrecht problemlos wieder heraus. In anderen Fällen kann eine Anfechtung wegen Irrtums helfen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schnell reagieren
Melde dich umgehend beim Händler und schildere das Versehen.
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2. Widerruf nutzen
Erkläre bei Fernabsatzkäufen den Widerruf innerhalb der Frist.
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3. Anfechtung prüfen
Ohne Widerrufsrecht prüfe eine Anfechtung wegen Irrtums.
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4. Rückabwicklung
Sende ggf. gelieferte Ware zurück und verlange die Erstattung.
Daran erkennst du die Masche
- Du wartest zu lange und die Widerrufsfrist läuft ab.
- Eine Anfechtung wird nicht unverzüglich erklärt.
- Belege über Bestellung und Erklärung fehlen.
Häufige Fragen
Wie komme ich aus einer versehentlichen Bestellung heraus?
Bei Online- und Fernabsatzkäufen am einfachsten über das Widerrufsrecht: Du kannst in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 BGB). Melde dich am besten sofort beim Händler und erkläre den Widerruf eindeutig und nachweisbar.
Was, wenn kein Widerrufsrecht besteht?
Dann kann eine Anfechtung wegen Irrtums helfen, etwa wenn du dich verklickt oder vertippt hast (§ 119 BGB). Sie muss unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums erklärt werden. Unter Umständen schuldest du dem anderen Teil den Ersatz eines Vertrauensschadens.
Muss der Händler mir entgegenkommen?
Besteht ein Widerrufsrecht, hast du einen klaren Anspruch, dich zu lösen. Ohne Widerrufsrecht hängt es von Anfechtungsgründen oder der Kulanz des Händlers ab. Viele Händler stornieren versehentliche Bestellungen unkompliziert, wenn du dich schnell meldest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.