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Versehentlich doppelt bestellt – wie wieder rauskommen?

Ein verrutschter Klick, eine doppelte Bestellung oder die falsche Menge – im Online-Handel passiert das schnell. Meist kommst du über das Widerrufsrecht problemlos wieder heraus. In anderen Fällen kann eine Anfechtung wegen Irrtums helfen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Online- und anderen Fernabsatzkäufen kannst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 BGB). Damit löst du dich unkompliziert von einer versehentlichen Bestellung.
Greift kein Widerrufsrecht, kann eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums in Betracht kommen, wenn du dich vertippt oder verklickt hast (§ 119 BGB). Sie muss unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums erklärt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schnell reagieren

    Melde dich umgehend beim Händler und schildere das Versehen.

  2. 2

    2. Widerruf nutzen

    Erkläre bei Fernabsatzkäufen den Widerruf innerhalb der Frist.

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    3. Anfechtung prüfen

    Ohne Widerrufsrecht prüfe eine Anfechtung wegen Irrtums.

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    4. Rückabwicklung

    Sende ggf. gelieferte Ware zurück und verlange die Erstattung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie komme ich aus einer versehentlichen Bestellung heraus?

Bei Online- und Fernabsatzkäufen am einfachsten über das Widerrufsrecht: Du kannst in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 BGB). Melde dich am besten sofort beim Händler und erkläre den Widerruf eindeutig und nachweisbar.

Was, wenn kein Widerrufsrecht besteht?

Dann kann eine Anfechtung wegen Irrtums helfen, etwa wenn du dich verklickt oder vertippt hast (§ 119 BGB). Sie muss unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums erklärt werden. Unter Umständen schuldest du dem anderen Teil den Ersatz eines Vertrauensschadens.

Muss der Händler mir entgegenkommen?

Besteht ein Widerrufsrecht, hast du einen klaren Anspruch, dich zu lösen. Ohne Widerrufsrecht hängt es von Anfechtungsgründen oder der Kulanz des Händlers ab. Viele Händler stornieren versehentliche Bestellungen unkompliziert, wenn du dich schnell meldest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.