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Doppelt abgebucht? So holst du dir das Geld zurück

Auf deinem Konto wurde ein Betrag doppelt oder zu hoch per Lastschrift abgebucht? Kein Grund zur Panik: Lastschriften lassen sich innerhalb bestimmter Fristen zurückbuchen – und parallel klärst du den Fehler mit dem Unternehmen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Rückbuchung / Erstattung

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine autorisierte SEPA-Lastschrift kannst du bei deiner Bank innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. War die Lastschrift gar nicht autorisiert, hast du bis zu 13 Monate Zeit.
Die Rückbuchung beseitigt nur die fehlerhafte Belastung – die eigentliche Forderung klärst du zusätzlich mit dem Unternehmen, damit kein neuer Streit entsteht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abbuchung prüfen

    Vergleiche die Belastung mit deinen Aufträgen: doppelt, zu hoch oder gar nicht beauftragt?

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    2. Rückbuchung veranlassen

    Lass die fehlerhafte Lastschrift bei deiner Bank zurückbuchen (8 Wochen autorisiert, bis 13 Monate unautorisiert).

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    3. Unternehmen informieren

    Teile dem Abbucher den Fehler mit und fordere die Korrektur, damit nicht erneut (falsch) abgebucht wird.

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    4. Bei Streit dokumentieren

    Sichere Kontoauszüge und Schriftwechsel, falls es zu Rückfragen kommt.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?

Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kannst du bei deiner Bank innerhalb von 8 Wochen ab Belastung ohne Begründung zurückbuchen lassen. Wurde die Lastschrift gar nicht von dir autorisiert, hast du dafür bis zu 13 Monate Zeit.

Erledigt die Rückbuchung auch die Forderung?

Nein. Die Rückbuchung macht nur die fehlerhafte Abbuchung rückgängig. Eine eventuell berechtigte Forderung bleibt bestehen – kläre den Sachverhalt deshalb zusätzlich mit dem Unternehmen, um Folgeärger zu vermeiden.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.