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Für jemanden gebürgt – musst du jetzt wirklich zahlen?

Eine Bürgschaft ist schnell unterschrieben – aber sie kann teuer werden: Du haftest für die Schulden eines anderen. Trotzdem musst du nicht in jedem Fall zahlen. Bei naher Verbundenheit und finanzieller Überforderung kann eine Bürgschaft unwirksam sein.

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Mit der Bürgschaft verpflichtest du dich, für die Schuld eines anderen einzustehen (§ 765 BGB). Sie bedarf der Schriftform. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger sich direkt an dich halten, ohne zuerst den Hauptschuldner zu verklagen.
Eine Bürgschaft kann aber sittenwidrig und damit nichtig sein – etwa wenn ein finanziell krass überforderter naher Angehöriger (Ehepartner, Kind) allein aus emotionaler Verbundenheit und ohne eigenes Interesse gebürgt hat (Rechtsprechung des BGH).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bürgschaft prüfen

    Form, Umfang und Art (selbstschuldnerisch?) der Bürgschaft ansehen.

  2. 2

    2. Überforderung prüfen

    Warst du bei Unterschrift finanziell krass überfordert und ein naher Angehöriger ohne eigenes Interesse?

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    3. Einwendungen erheben

    Mögliche Einwendungen (Sittenwidrigkeit, Erledigung der Hauptschuld) schriftlich geltend machen.

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    4. Rat holen

    Die Wirksamkeit einer Bürgschaft ist komplex – lass dich anwaltlich beraten, bevor du zahlst.

Häufige Fragen

Muss ich als Bürge immer zahlen?

Nicht zwingend. Grundsätzlich haftest du für die verbürgte Schuld (§ 765 BGB), bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sogar direkt. Eine Bürgschaft kann aber unwirksam sein – etwa wegen Sittenwidrigkeit, wenn ein krass überforderter naher Angehöriger ohne eigenes wirtschaftliches Interesse allein aus emotionaler Verbundenheit gebürgt hat. Das solltest du prüfen lassen, bevor du zahlst.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?

Vor allem, wenn ein einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger (z. B. Ehepartner oder erwachsenes Kind) eine Bürgschaft übernimmt, die ihn finanziell krass überfordert, und dies allein aus emotionaler Verbundenheit geschah. Die Gerichte haben solche Bürgschaften in bestimmten Konstellationen für nichtig erklärt. Eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls ist hier sehr wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.