Für jemanden gebürgt – musst du jetzt wirklich zahlen?
Eine Bürgschaft ist schnell unterschrieben – aber sie kann teuer werden: Du haftest für die Schulden eines anderen. Trotzdem musst du nicht in jedem Fall zahlen. Bei naher Verbundenheit und finanzieller Überforderung kann eine Bürgschaft unwirksam sein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bürgschaft prüfen
Form, Umfang und Art (selbstschuldnerisch?) der Bürgschaft ansehen.
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2. Überforderung prüfen
Warst du bei Unterschrift finanziell krass überfordert und ein naher Angehöriger ohne eigenes Interesse?
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3. Einwendungen erheben
Mögliche Einwendungen (Sittenwidrigkeit, Erledigung der Hauptschuld) schriftlich geltend machen.
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4. Rat holen
Die Wirksamkeit einer Bürgschaft ist komplex – lass dich anwaltlich beraten, bevor du zahlst.
Häufige Fragen
Muss ich als Bürge immer zahlen?
Nicht zwingend. Grundsätzlich haftest du für die verbürgte Schuld (§ 765 BGB), bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sogar direkt. Eine Bürgschaft kann aber unwirksam sein – etwa wegen Sittenwidrigkeit, wenn ein krass überforderter naher Angehöriger ohne eigenes wirtschaftliches Interesse allein aus emotionaler Verbundenheit gebürgt hat. Das solltest du prüfen lassen, bevor du zahlst.
Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?
Vor allem, wenn ein einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger (z. B. Ehepartner oder erwachsenes Kind) eine Bürgschaft übernimmt, die ihn finanziell krass überfordert, und dies allein aus emotionaler Verbundenheit geschah. Die Gerichte haben solche Bürgschaften in bestimmten Konstellationen für nichtig erklärt. Eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls ist hier sehr wichtig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.