Bürgergeld trotz Erspartem? Das Schonvermögen schützt dich
Du brauchst Bürgergeld, hast aber etwas auf dem Konto oder eine Lebensversicherung? Du musst nicht erst alles aufbrauchen: Das 'Schonvermögen' bleibt unangetastet – gerade im ersten Jahr (Karenzzeit) sind die Grenzen großzügig.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Antrag / Widerspruch →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vermögen einordnen
Liste dein Vermögen auf (Konten, Versicherungen, Auto, Immobilie) und prüfe, was in der Karenzzeit als geschützt gilt.
- 2
2. Antrag stellen
Beantrage Bürgergeld beim Jobcenter und gib dein Vermögen wahrheitsgemäß an.
- 3
3. Geschütztes belegen
Weise nach, dass Vermögenswerte unter die Freibeträge fallen oder als angemessen geschützt sind (Auto, selbstgenutzte Wohnung, Altersvorsorge).
- 4
4. Bei Ablehnung widersprechen
Wird wegen geschütztem Vermögen abgelehnt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Muss ich erst mein Erspartes aufbrauchen, bevor ich Bürgergeld bekomme?
Nein, nicht in Höhe des Schonvermögens. Gerade in der einjährigen Karenzzeit sind erhebliche Vermögensfreibeträge geschützt. Erst darüber hinausgehendes 'verwertbares' Vermögen ist vorrangig einzusetzen. Eine angemessene selbstgenutzte Immobilie und ein angemessenes Auto bleiben unberücksichtigt.
Was zählt nicht zum verwertbaren Vermögen?
Unter anderem Vermögen innerhalb der Freibeträge, eine angemessene selbstgenutzte Wohnung/Haus, ein angemessenes Kraftfahrzeug, geschützte Altersvorsorge und Hausrat. Wird dir geschütztes Vermögen dennoch angerechnet, lohnt sich der Widerspruch.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.