Bürgergeld gekürzt – Leistungsminderung bei Pflichtverletzung
Das Jobcenter kann das Bürgergeld mindern, wenn Pflichten verletzt werden – etwa ein Termin versäumt oder eine zumutbare Mitwirkung verweigert wird. Die Minderungen sind aber gestaffelt und an Voraussetzungen gebunden. Gegen eine Kürzung kannst du vorgehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bescheid prüfen
Sieh nach, welche Pflichtverletzung vorgeworfen wird und wie hoch die Minderung ist.
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2. Wichtigen Grund prüfen
Kläre, ob du einen wichtigen Grund hattest (Krankheit, Betreuung, Zugangsprobleme).
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3. Belehrung kontrollieren
Prüfe, ob eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung vorlag.
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4. Widerspruch einlegen
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründe ihn.
Daran erkennst du die Masche
- Es fehlte eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung.
- Ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit) wird nicht berücksichtigt.
- Die Monatsfrist für den Widerspruch läuft ab.
Häufige Fragen
Wie stark darf das Jobcenter das Bürgergeld kürzen?
Die Minderungen sind gestaffelt und zeitlich begrenzt (§§ 31a, 31b SGB II). Bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen gelten unterschiedliche Stufen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind besonders geschützt und werden in der Regel nicht gekürzt.
Wann ist eine Kürzung rechtswidrig?
Unter anderem, wenn keine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung erfolgte oder ein wichtiger Grund für das Verhalten vorlag – etwa Krankheit, Kinderbetreuung oder fehlende Erreichbarkeit der Einladung. Dann kannst du mit Widerspruch gegen die Minderung vorgehen.
Wie wehre ich mich gegen die Kürzung?
Mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Schildere den wichtigen Grund und lege Nachweise bei. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage beim Sozialgericht möglich; dort ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.