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Bürgergeld gekürzt – Leistungsminderung bei Pflichtverletzung

Das Jobcenter kann das Bürgergeld mindern, wenn Pflichten verletzt werden – etwa ein Termin versäumt oder eine zumutbare Mitwirkung verweigert wird. Die Minderungen sind aber gestaffelt und an Voraussetzungen gebunden. Gegen eine Kürzung kannst du vorgehen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen kann das Bürgergeld gemindert werden, gestaffelt nach Stufen und zeitlich begrenzt (§§ 31a, 31b, 32 SGB II). Die Kosten der Unterkunft bleiben dabei besonders geschützt.
Eine Minderung setzt eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung und das Fehlen eines wichtigen Grundes voraus. Lag ein wichtiger Grund vor oder fehlt die Belehrung, ist die Kürzung oft rechtswidrig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Sieh nach, welche Pflichtverletzung vorgeworfen wird und wie hoch die Minderung ist.

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    2. Wichtigen Grund prüfen

    Kläre, ob du einen wichtigen Grund hattest (Krankheit, Betreuung, Zugangsprobleme).

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    3. Belehrung kontrollieren

    Prüfe, ob eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung vorlag.

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    4. Widerspruch einlegen

    Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründe ihn.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie stark darf das Jobcenter das Bürgergeld kürzen?

Die Minderungen sind gestaffelt und zeitlich begrenzt (§§ 31a, 31b SGB II). Bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen gelten unterschiedliche Stufen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind besonders geschützt und werden in der Regel nicht gekürzt.

Wann ist eine Kürzung rechtswidrig?

Unter anderem, wenn keine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung erfolgte oder ein wichtiger Grund für das Verhalten vorlag – etwa Krankheit, Kinderbetreuung oder fehlende Erreichbarkeit der Einladung. Dann kannst du mit Widerspruch gegen die Minderung vorgehen.

Wie wehre ich mich gegen die Kürzung?

Mit einem Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Schildere den wichtigen Grund und lege Nachweise bei. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage beim Sozialgericht möglich; dort ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.