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Falsche Bonitätsauskunft korrigieren lassen

Auskunfteien wie die Schufa speichern Daten, die deine Kreditwürdigkeit (Bonität) beeinflussen. Sind diese Daten falsch oder veraltet, kann das Verträge, Kredite und die Wohnungssuche erschweren. Du hast ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.

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Eintrag prüfen lassen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 15, 16 DSGVO). Unzulässige oder erledigte Einträge sind zu löschen; für das Scoring gelten besondere Regeln (§ 31 BDSG).
Einmal im Jahr ist eine kostenlose Datenkopie möglich. Falsche Einträge kannst du gegenüber der Auskunftei und dem meldenden Unternehmen beanstanden und ihre Korrektur verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Selbstauskunft anfordern

    Fordere die kostenlose Datenkopie bei der Auskunftei an und prüfe alle Einträge.

  2. 2

    2. Fehler benennen

    Markiere falsche, veraltete oder unzulässige Einträge.

  3. 3

    3. Berichtigung verlangen

    Beanstande die Einträge bei Auskunftei und meldendem Unternehmen mit Nachweisen.

  4. 4

    4. Löschung durchsetzen

    Verlange die Löschung unzulässiger Einträge und prüfe das Ergebnis erneut.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie bekomme ich Auskunft über meine Bonitätsdaten?

Du kannst bei der Auskunftei eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, einmal im Jahr kostenlos. Daraus ergibt sich, welche Daten gespeichert sind und welche Unternehmen sie gemeldet haben. Prüfe die Einträge auf Richtigkeit und Aktualität.

Wie lasse ich falsche Einträge korrigieren?

Beanstande unrichtige oder unzulässige Daten gegenüber der Auskunftei und dem meldenden Unternehmen und verlange Berichtigung oder Löschung (Art. 16, 17 DSGVO). Lege Nachweise bei, etwa über eine Zahlung oder einen Widerspruch. Die Auskunftei muss die Angaben prüfen.

Was kann ich gegen ein schlechtes Scoring tun?

Beruht das Scoring auf falschen Daten, lass diese berichtigen – das kann den Score verbessern. Für Scoring gelten besondere gesetzliche Anforderungen (§ 31 BDSG). Rein automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung sind nur eingeschränkt zulässig und können hinterfragt werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.