Zum Inhalt springen

Bildungsgutschein – Weiterbildung vom Amt bezahlt

Eine Weiterbildung kann der Schlüssel zu einem (neuen) Job sein – ist aber oft teuer. Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten. Der Weg führt über deine Vermittlungsfachkraft.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann die Kosten einer beruflichen Weiterbildung über einen Bildungsgutschein übernehmen (§ 81 SGB III) – etwa wenn dadurch Arbeitslosigkeit beendet/vermieden wird oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Es besteht kein Rechtsanspruch – die Förderung liegt im Ermessen. Wichtig ist ein gut begründetes Beratungsgespräch. Mit dem Gutschein wählst du dann einen zugelassenen Bildungsträger und Kurs aus.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beratungstermin vereinbaren

    Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft über das Weiterbildungsziel und den Bedarf.

  2. 2

    2. Notwendigkeit begründen

    Lege dar, warum die Weiterbildung deine Beschäftigungschancen verbessert.

  3. 3

    3. Gutschein erhalten

    Bei positiver Entscheidung bekommst du den Bildungsgutschein mit Vorgaben (Ziel, Dauer, Region).

  4. 4

    4. Träger/Kurs wählen

    Such dir einen zugelassenen Bildungsträger und löse den Gutschein dort ein.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

In Betracht kommen vor allem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen sowie Beschäftigte ohne Berufsabschluss, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um die berufliche Eingliederung zu sichern (§ 81 SGB III). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – die Förderung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Über ein Beratungsgespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort begründest du, warum die Weiterbildung deine Chancen verbessert. Wird der Gutschein bewilligt, kannst du damit einen zugelassenen Bildungsträger und einen passenden Kurs auswählen und die Kosten werden übernommen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.