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Betriebsbedingte Kündigung – ist die Sozialauswahl korrekt?

Dein Arbeitgeber kündigt 'aus betrieblichen Gründen' – Auftragsmangel, Umstrukturierung? Eine betriebsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Vor allem die Sozialauswahl ist oft fehlerhaft – das macht die Kündigung angreifbar.

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Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Erfordernisse und den Wegfall deines Arbeitsplatzes voraus. Zudem muss eine korrekte Sozialauswahl erfolgen (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung; § 1 KSchG).
Fehler bei der Sozialauswahl oder eine mögliche Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz machen die Kündigung unwirksam. Viele Verfahren enden mit einer Abfindung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist beachten

    Erhebe innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage, sonst wird die Kündigung wirksam (§ 4 KSchG).

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    2. Sozialauswahl hinterfragen

    Wurden vergleichbare Kollegen mit weniger schutzwürdigen Sozialdaten verschont? Dann ist die Auswahl womöglich fehlerhaft.

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    3. Weiterbeschäftigung prüfen

    Gibt es einen anderen freien (auch geringerwertigen) Arbeitsplatz? Dann hätte dir der vorrangig angeboten werden müssen.

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    4. Rat holen

    Lass die Kündigung prüfen (Arbeitsrecht; ggf. Beratungs-/Prozesskostenhilfe). Oft ist eine Abfindung erreichbar.

Häufige Fragen

Was ist die Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Arbeitnehmern die sozial am wenigsten schutzbedürftigen auswählen. Kriterien sind Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§ 1 KSchG). Fehler hier machen die Kündigung angreifbar.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht, aber in der Praxis enden viele Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung im Vergleich. Manche Arbeitgeber bieten sie auch direkt an (§ 1a KSchG). Wichtig ist, die 3-Wochen-Klagefrist zu wahren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.