Betriebsbedingte Kündigung – ist die Sozialauswahl korrekt?
Dein Arbeitgeber kündigt 'aus betrieblichen Gründen' – Auftragsmangel, Umstrukturierung? Eine betriebsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Vor allem die Sozialauswahl ist oft fehlerhaft – das macht die Kündigung angreifbar.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist beachten
Erhebe innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage, sonst wird die Kündigung wirksam (§ 4 KSchG).
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2. Sozialauswahl hinterfragen
Wurden vergleichbare Kollegen mit weniger schutzwürdigen Sozialdaten verschont? Dann ist die Auswahl womöglich fehlerhaft.
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3. Weiterbeschäftigung prüfen
Gibt es einen anderen freien (auch geringerwertigen) Arbeitsplatz? Dann hätte dir der vorrangig angeboten werden müssen.
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4. Rat holen
Lass die Kündigung prüfen (Arbeitsrecht; ggf. Beratungs-/Prozesskostenhilfe). Oft ist eine Abfindung erreichbar.
Häufige Fragen
Was ist die Sozialauswahl?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Arbeitnehmern die sozial am wenigsten schutzbedürftigen auswählen. Kriterien sind Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§ 1 KSchG). Fehler hier machen die Kündigung angreifbar.
Bekomme ich eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht, aber in der Praxis enden viele Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung im Vergleich. Manche Arbeitgeber bieten sie auch direkt an (§ 1a KSchG). Wichtig ist, die 3-Wochen-Klagefrist zu wahren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.