Beleidigt oder verleumdet im Netz? So wehrst du dich
Jemand beleidigt dich öffentlich in einem Kommentar, einer Gruppe oder Bewertung – oder verbreitet unwahre Tatsachen über dich? Das musst du nicht hinnehmen. Beleidigung und üble Nachrede sind strafbar, und zivilrechtlich kannst du Löschung und Unterlassung verlangen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Löschung / Unterlassung fordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Beweise sichern
Mach Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Profil. Notiere, wo und wann der Beitrag erschien.
- 2
2. Plattform-Meldung
Melde den Beitrag über die Meldefunktion und verlange Löschung – Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte entfernen.
- 3
3. Löschung / Unterlassung fordern
Ist der Verfasser bekannt, fordere ihn schriftlich zur Löschung und Unterlassung auf – mit Frist.
- 4
4. Anzeige erstatten
Bei Beleidigung/Verleumdung kannst du Strafantrag stellen (oft innerhalb von 3 Monaten). Über einen Auskunftsanspruch lässt sich teils der Verfasser ermitteln.
Häufige Fragen
Ist eine Beleidigung im Internet strafbar?
Ja. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind auch online strafbar (§§ 185–187 StGB). Du kannst Strafantrag stellen – meist innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis. Zusätzlich kannst du zivilrechtlich Unterlassung und Löschung verlangen.
Wie bekomme ich einen beleidigenden Beitrag gelöscht?
Melde ihn der Plattform (Meldefunktion) und verlange die Entfernung. Ist der Verfasser bekannt, fordere ihn schriftlich zur Löschung und Unterlassung auf. Sichere vorher unbedingt Screenshots mit URL und Datum als Beweis.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.