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Beleidigt oder verleumdet im Netz? So wehrst du dich

Jemand beleidigt dich öffentlich in einem Kommentar, einer Gruppe oder Bewertung – oder verbreitet unwahre Tatsachen über dich? Das musst du nicht hinnehmen. Beleidigung und üble Nachrede sind strafbar, und zivilrechtlich kannst du Löschung und Unterlassung verlangen.

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Löschung / Unterlassung fordern

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Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186) und Verleumdung (§ 187) sind strafbar – du kannst Anzeige bzw. Strafantrag stellen. Zivilrechtlich hast du Anspruch auf Unterlassung und Löschung (§§ 823, 1004 BGB analog).
Wichtig: Sichere Beweise sofort (Screenshots mit URL und Datum), bevor der Beitrag gelöscht wird. Trenne sachliche Kritik (erlaubt) von Beleidigung/unwahren Tatsachenbehauptungen (nicht erlaubt).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Mach Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Profil. Notiere, wo und wann der Beitrag erschien.

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    2. Plattform-Meldung

    Melde den Beitrag über die Meldefunktion und verlange Löschung – Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte entfernen.

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    3. Löschung / Unterlassung fordern

    Ist der Verfasser bekannt, fordere ihn schriftlich zur Löschung und Unterlassung auf – mit Frist.

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    4. Anzeige erstatten

    Bei Beleidigung/Verleumdung kannst du Strafantrag stellen (oft innerhalb von 3 Monaten). Über einen Auskunftsanspruch lässt sich teils der Verfasser ermitteln.

Häufige Fragen

Ist eine Beleidigung im Internet strafbar?

Ja. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind auch online strafbar (§§ 185–187 StGB). Du kannst Strafantrag stellen – meist innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis. Zusätzlich kannst du zivilrechtlich Unterlassung und Löschung verlangen.

Wie bekomme ich einen beleidigenden Beitrag gelöscht?

Melde ihn der Plattform (Meldefunktion) und verlange die Entfernung. Ist der Verfasser bekannt, fordere ihn schriftlich zur Löschung und Unterlassung auf. Sichere vorher unbedingt Screenshots mit URL und Datum als Beweis.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.