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Baum fällen im eigenen Garten – brauche ich eine Genehmigung?

Der Baum im eigenen Garten muss weg? So einfach ist das nicht immer: Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume per Satzung. Und in der Brut- und Setzzeit gilt ohnehin ein weitgehendes Fällverbot.

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Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung: Danach ist das Fällen ab einem bestimmten Stammumfang genehmigungspflichtig – auch im eigenen Garten. Ohne Genehmigung drohen ein Bußgeld und eine Ersatzpflanzung.
Unabhängig davon gilt von Anfang März bis Ende September ein gesetzliches Fällverbot zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren (§ 39 BNatSchG); schonende Form- und Pflegeschnitte sind in dieser Zeit erlaubt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Satzung prüfen

    Hat deine Kommune eine Baumschutzsatzung, und ist dein Baum davon erfasst (Stammumfang)?

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    2. Genehmigung beantragen

    Ist eine Fällung genehmigungspflichtig, beantrage sie bei der Stadt/Gemeinde.

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    3. Zeitfenster beachten

    Fällungen nur außerhalb der Schutzzeit (in der Regel Oktober bis Februar).

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    4. Ersatzpflanzung einplanen

    Oft ist als Auflage eine Ersatzpflanzung vorgesehen.

Häufige Fragen

Darf ich einen Baum in meinem Garten einfach fällen?

Nicht unbedingt. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, nach der das Fällen ab einem bestimmten Stammumfang genehmigungspflichtig ist – auch auf dem eigenen Grundstück. Ohne Genehmigung drohen Bußgeld und Ersatzpflanzung. Prüfe daher zuerst die Satzung deiner Stadt oder Gemeinde.

Wann darf ich überhaupt nicht fällen?

Von Anfang März bis Ende September gilt ein gesetzliches Fällverbot für Bäume, Hecken und Gebüsche zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere (§ 39 BNatSchG). In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Eine größere Fällung ist daher in der Regel nur im Winterhalbjahr – und ggf. nur mit Genehmigung – möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.